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Normale Version: Die AfD und ihre Lügen - Faktencheck
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TomTinte

(01.02.2017, 12:08)messalina schrieb: [ -> ]...

Dass sich mit der Heirat irgendetwas für die Petrys geändert haben soll wie der Professor sagt, stimmt gar nicht, weil die Regeln für beide nämlich genau gleich sind:


Hauptwohnung der beiden ist "die vorwiegend benutzte Wohnung der Lebenspartner". In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, "wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des (einzelnen) Einwohners liegt". "Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten ... Einwohners ... nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2":


Also ist für jeden einzelnen das die Hauptwohnung, die er vorwiegend benutzt und ob die verheiratet oder nur Lebenspartner sind, ist egal, so.

Sie lassen den entscheidenen zweiten Halbsatz weg, der beschreibt wann der erste Halbsatz gültig ist :


Zitat:Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Somit Bundesmeldegesetz und bayerisches Gesetz deckungsgleich.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Gesetze in NRW und Sachsen die gleiche Rechtslage haben.

Nachtrag siehe Beitrag #137 und # 138

TomTinte

(01.02.2017, 12:22)messalina schrieb: [ -> ]Es gibt aber keine Länder-Meldegesetze mehr.

Danke für den Hinweis.  :thumbup1:

Ändert aber nicht am zweiten Halbsatz.
Somit sind die Bestimmung bundesweit geregelt unabhängig vom Bundesland.
(01.02.2017, 10:38)TomTinte schrieb: [ -> ]Aus meiner Sicht ist es genau anders herum:
Zitat Meldegesetz


Es geht um Absatz 2 der Satz 2.

Die leben aber dauernd getrennt. Begründung: Einer hat ein Mandat in NRW der andere in Sachsen.

Wenn man zusammenlebt und nicht dauern getrennt ist, dann gibt es einen Hauptwohnung. Das machen Sie aber nicht.

PS: Wir werden erfahren, wie die Geschichte ausgeht. Setzt voraus das es überhaupt eine gibt.

PPS: Höchtswahrscheinlich komplett unbedeutend für die Bundestagswahl und die Wahl in NRW.

Auf welches Meldegesetz beziehen Sie sich denn, TomTinte? Sicher nicht auf das Bundesmeldegesetz, welches aber hier zuständig ist. Für den Streitpunkt Petry/Pretzell sind insbesondere die §§ 20 - 22 ausschlaggebend. § 21 gibt detailliert Auskunft:

Zitat:(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Und § 22 gibt dann Auskunft zur Bestimmung der Hauptwohnung:

Zitat:(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
(5) Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.

Ihre Einschätzung, dass es völlig unbedeutend für Landtags- oder Bundestagswahl wäre, ist sehr gewagt. Denn das Landeswahlrecht von NRW ist da ziemlich eindeutig, in § 4 heißt es wörtlich:

Zitat:(1) Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Das rot gefettete trifft hier aber zu, nachdem Frau Petry mit den Kindern ja in Leipzig gemeldet ist. Die unmittelbare Nachbarschaft von der von Herrn Pretzell angegebenen Wohnung als angeblichen Hauptwohnsitz in Bochum haben ihn dort noch nie gesehen, was ja schon etwas verwundert. Auf jeden Fall könnte die Wahl in NRW angefochten werden, wenn sich heraus stellt, dass er dort nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Gerade Herr Pretzell, der ja schon innerhalb der AfD umstritten ist, sollte nicht glauben, dass seine politischen Gegner (auch innerhalb der AfD) hier stillschweigend zur Tagesordnung übergehen werden.
(01.02.2017, 12:34)messalina schrieb: [ -> ] Die Flüchtlinge dürfen jetzt bundesweit umherziehen und in jedem Bundesland nach den selben Regeln eine eigene Identität aufbauen (konnte ich mir jetzt nicht verkneifen).

Ich habe mir die Kandidatenlisten für NRW angeschaut und kann Ihnen versichern, es ist kein einziger Flüchtling darunter.
[Bild: cjfuamkh.gif]

Aber die Taktik der Ultrarechten ( jetzt habe ich mich aber zusammengerissen!  ) ist ja bekannt. Lügen, Verschleiern und Themawechsel, wenn es ans Eingemachte geht! 
[Bild: 2ymk78tc.gif]

Manni Burgsmüller

Es ist erschreckend welche Freiheiten da zugestanden werden, wir verlieren die Kontrolle, die ist sehr nötig. Integriert sein, ist ein langwieriger Prozess, so wird dieser nicht gefördert.
(01.02.2017, 14:04)Manni Burgsmüller schrieb: [ -> ]Es ist erschreckend welche Freiheiten da zugestanden werden, wir verlieren die Kontrolle, die ist sehr nötig. Integriert sein, ist ein langwieriger Prozess, so wird dieser nicht gefördert.

Freiheit ist nicht teilbar in gute Deutsche und in Ausländer, Manni. Sogar hier im Forum ist sie nicht geteilt in vernünftige und unvernünftige Beiträge. Rauch

Lumpensammler

(01.02.2017, 10:38)TomTinte schrieb: [ -> ]Aus meiner Sicht ist es genau anders herum:

Wofür Volljuristen mindestens 7 Jahre Ausbildung benötigen, schafft Tintentom mit ein paar Minuten googeln [Bild: thumbright.gif]...
(01.02.2017, 12:32)Klartexter schrieb: [ -> ]Auf welches Meldegesetz beziehen Sie sich denn, TomTinte? Sicher nicht auf das Bundesmeldegesetz, welches aber hier zuständig ist. Für den Streitpunkt Petry/Pretzell sind insbesondere die §§ 20 - 22 ausschlaggebend. § 21 gibt detailliert Auskunft:


Und § 22 gibt dann Auskunft zur Bestimmung der Hauptwohnung:


Ihre Einschätzung, dass es völlig unbedeutend für Landtags- oder Bundestagswahl wäre, ist sehr gewagt. Denn das Landeswahlrecht von NRW ist da ziemlich eindeutig, in § 4 heißt es wörtlich:


Das rot gefettete trifft hier aber zu, nachdem Frau Petry mit den Kindern ja in Leipzig gemeldet ist. Die unmittelbare Nachbarschaft von der von Herrn Pretzell angegebenen Wohnung als angeblichen Hauptwohnsitz in Bochum haben ihn dort noch nie gesehen, was ja schon etwas verwundert. Auf jeden Fall könnte die Wahl in NRW angefochten werden, wenn sich heraus stellt, dass er dort nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Gerade Herr Pretzell, der ja schon innerhalb der AfD umstritten ist, sollte nicht glauben, dass seine politischen Gegner (auch innerhalb der AfD) hier stillschweigend zur Tagesordnung übergehen werden.

So habe ich es gestern in dem Beitrag von Frontal21 auch verstanden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich der Landeswahlleiter da keinen Fauxpas leisten kann und dass das vor der Wahl geklärt wird, d.h. das Ehepaar muss sich entscheiden wo ihr Hauptwohnsitz ist.
Dass Bochum ein Fake ist, ist ja wohl offensichtlich.  

Hier in der Mediathek:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/af...n-100.html
Zitat:AfD-Chef Hampel wittert eine Intrige in seiner Partei


Bei der Niedersachsen-AfD ist ein erbitterter Kampf um die Listenplätze für die Bundstagswahl entbrannt. Der Parteichef Hampel vermutet hinter dem Parteistreit allerdings etwas ganz anderes.

https://www.welt.de/politik/deutschland/...artei.html

Ja, da haben es die bösen Etablierten doch glatt geschafft, "dass professionell eingeschleuste AfD-Gegner sich Teile der Partei unterworfen hätten, um deren erfolgreiches Abschneiden bei Wahlen zu verhindern." Lol

PuK

(03.02.2017, 00:29)Klartexter schrieb: [ -> ]Ja, da haben es die bösen Etablierten doch glatt geschafft, "dass professionell eingeschleuste AfD-Gegner sich Teile der Partei unterworfen hätten, um deren erfolgreiches Abschneiden bei Wahlen zu verhindern." Lol

Grundsätzlich ist die Unterwanderung einer Partei gar nicht mal so abwegig, bzw. ist das z.B. der FDP mit dem Naumann-Kreis schon passiert. Die wollten allerdings durchaus Wahlen gewinnen damals.

Es kann aber auch gut sein, dass das nur die AfD-Version der "putinverstehenden Fake-News-Bots in den Social Networks" ist. Man externalisiert in der Politik heutzutage allgemein gerne die Ursachen für vermeintliche Unbill, die einem bei Wahlen widerfährt.