Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Zweifel an tödlichem Schlag
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(25.02.2020, 19:46)leopold schrieb: [ -> ]Die Anwälte haben das deswegen nicht getan, weil das OLG abschließend in dieser Sache geurteilt hat. Die danach nur noch mögliche Verfassungsbeschwerde hat regelmäßig wenig Aussicht auf Erfolg.
Wird ja trotzdem versucht. Das kann dauern...

Wenn man sich vorstellt, dass alle 7 jetzt schon ca. 2 1/2 Monate in U-Haft sitzen und ein Ende nicht absehbar ist, dann ist das schon bedenklich, sollte sich letztendlich doch herausstellen, dass 5 oder 6 von ihnen überhaupt nicht an der Tat beteiligt waren.
Und die Beweise von Anfang an bekannt waren.

leopold

(25.02.2020, 19:32)Don Cat schrieb: [ -> ]Eben.

Da seid Ihr über die Rechtslage nicht ausreichend informiert. Mit dem OLG-Spruch war klar, dass die sieben Beschuldigten nun voraussichtlich bis zur Verhandlung in U-Haft sitzen müssen. Ich finde das schon ziemlich krass, v. a. bei Jugendlichen.

leopold

(25.02.2020, 19:49)EvaLuna schrieb: [ -> ]Wird ja trotzdem versucht. Das kann dauern...

Wenn man sich vorstellt, dass alle 7 jetzt schon ca. 2 1/2 Monate in U-Haft sitzen und ein Ende nicht absehbar ist, dann ist das schon bedenklich, sollte sich letztendlich doch herausstellen, dass 5 oder 6 von ihnen überhaupt nicht an der Tat beteiligt waren.
Und die Beweise von Anfang an bekannt waren.

Ich habe mal was von einer 3%igen Erfolgsquote gelesen.

Die haben halt Pech gehabt. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Ich glaube nicht, dass so etwas einen Staatsanwalt um den Schlaf bringt.
(25.02.2020, 19:54)leopold schrieb: [ -> ]Ich habe mal was von einer 3%igen Erfolgsquote gelesen.

Die haben halt Pech gehabt. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Ich glaube nicht, dass so etwas einen Staatsanwalt um den Schlaf bringt.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das BVerG ist immer für Überraschungen gut.
Trotzdem, das alles dauert viel zu lange....
Wie gesagt, alles reine Spekulationen hier. Wir wissen nicht, über welche Kenntnisse die Staatsanwaltschaft verfügt, wir kennen nicht die Gründe, weshalb das OLG die Haftbefehle wieder in Kraft gesetzt hat. Aus Jux und Dollerei sicher nicht. Mag doch auch sein, dass die Jugendlichen weit mehr auf dem Kerbholz haben, als wir hier wissen. Und dann zieht das Argument Verdunkelungsgefahr durchaus.

messalina

(25.02.2020, 20:00)EvaLuna schrieb: [ -> ]Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das BVerG ist immer für Überraschungen gut.
Trotzdem, das alles dauert viel zu lange....

Vielleicht müssen sie ja erst noch ganz viele andere Klagen verhandeln? Nanu Vielleicht von Flüchtlingen die da ihr Grundrecht auf Asyl einklagen wollen, könnte doch sein, oder? Weil sehr viele von denen gehen ja durch alle Instanzen die möglich sind.

leopold

(25.02.2020, 20:14)Klartexter schrieb: [ -> ]
Wie gesagt, alles reine Spekulationen hier. Wir wissen nicht, über welche Kenntnisse die Staatsanwaltschaft verfügt, wir kennen nicht die Gründe, weshalb das OLG die Haftbefehle wieder in Kraft gesetzt hat. 

Doch die kennen wir: Weitere Ermittlungen seien notwendig, um den Vorwurf der Beihilfe zum Totschlag zu untermauern, daraus abgeleitet die Verdunkelungsgefahr. 
Das würde aber voraussetzen, dass das eine richtige Bande war, die vorhatte, am Kö eine gewalttättige Auseinandersetzung anzuzetteln. Dafür gibt es aber bisher nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zumindest hatte das LG Augsburg keinen. Und wie lange sollen diese Ermittlungen eigentlich noch dauern?
Soll hier auf Teufel komm raus etwas konstruiert werden, was nachträglich die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft rechtfertigt? Staatsanwälte neigen nicht dazu Fehler zuzugeben, Beispiele gibt es mehr als genug.
leopold, Sie und ich wissen nur, was verlautbart wurde. Alle Beschuldigten haben juristischen Beistand, wenn alles so einfach wäre, wie es hier teilweise dargestellt wird, dann würden die Anwälte mit Sicherheit ein mediales Feuerwerk starten. Eben deshalb habe ich so meine Zweifel, dass die Sachlage so einfach ist.
(25.02.2020, 20:49)Klartexter schrieb: [ -> ]leopold, Sie und ich wissen nur, was verlautbart wurde. Alle Beschuldigten haben juristischen Beistand, wenn alles so einfach wäre, wie es hier teilweise dargestellt wird, dann würden die Anwälte mit Sicherheit ein mediales Feuerwerk starten. Eben deshalb habe ich so meine Zweifel, dass die Sachlage so einfach ist.
Deshalb wollen die Anwälte ja auch die Videos analysieren. Vlt. kommt dann das mediale Feuerwerk?

messalina

(25.02.2020, 21:03)EvaLuna schrieb: [ -> ]Deshalb wollen die Anwälte ja auch die Videos analysieren. Vlt. kommt dann das mediale Feuerwerk?


Aber vielleicht kommt es ja auf die Videos gar nicht an? Nanu Also ob da jetzt einer in der Nähe war oder nicht. Beate Zschäpe war ja auch nie in der Nähe und war trotzdem Mörderin für das Gericht. Nicht Beihilfe sondern richtige Mörderin! Fast so ähnlich wie man jetzt auch sagt, die AfD hat in Hanau mitgeschossen obwohl der da alleine rein ist. Und jetzt rechnen sie die Tat eben auch allen zu, einfach weil die irgendwie seelenverwandt waren.