Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Zweifel an tödlichem Schlag
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Lost Chambers

(11.03.2020, 19:59)forest schrieb: [ -> ]So, so, potzblitz aber auch und die offene Tür ist mit Karacho eingerannt.
Das so schöne Grundrecht auf die Freiheit der Person hat jeder, auch der Eingesperrte. Das Grundrecht kann jedoch eingeschränkt werden. Und darum gehts hier, ob die Einschränkung (Strafgesetz) hinreichend begründet ist.

'Ganz klar festgestellt', tss. Es fehlt noch 'irrelevant' und 'absolut', um das Loch in der Luft pseudowichtig auszumalen.
Haben Sie Ihre übliche Hetze beendet?
Giften Sie nur weiter.

forest

(11.03.2020, 20:20)Lost Chambers schrieb: [ -> ]Haben Sie Ihre übliche Hetze beendet?
Giften Sie nur weiter.
 
Vorschlag: Sie lassen die Luftnummern und ich das Gift.

FCAler

(11.03.2020, 20:24)forest schrieb: [ -> ] 
Vorschlag:
Sie lassen die Luftnummern und ich das Gift.


Oder besser gesagt,


die krummen Pfeile!   Devil Zwinker Lol
(11.03.2020, 19:53)leopold schrieb: [ -> ]Und so ist es nun offensichtlich auch gewesen. Das OLG hatte schlicht keine Substanz für seine Entscheidung, deswegen mangelte es naturgemäß auch an deren Begründung. Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft und beim OLG  schütteln sich angesichts dieser Ohrfeige vermutlich nur, zur Verantwortung gezogen wird von diesen Herrschaften sicher niemand dafür, dass der junge Mann nun zu Unrecht zehn Wochen in Haft saß. Ist ja nur ein "Ausländer aus Oberhausen".

... welcher mit jemanden befreundet oder zumindest näher bekannt ist, der keine Hemmungen hat, Leute zu erschlagen.

Aber lassen wir die Polemik, der Migrationshintergrund soll und darf keine Rolle spielen.

Der soziale Hingtergrund schon eher.
(11.03.2020, 19:53)leopold schrieb: [ -> ]Und so ist es nun offensichtlich auch gewesen. Das OLG hatte schlicht keine Substanz für seine Entscheidung, deswegen mangelte es naturgemäß auch an deren Begründung. Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft und beim OLG  schütteln sich angesichts dieser Ohrfeige vermutlich nur, zur Verantwortung gezogen wird von diesen Herrschaften sicher niemand dafür, dass der junge Mann nun zu Unrecht zehn Wochen in Haft saß. Ist ja nur ein "Ausländer aus Oberhausen".

So viel Ahnung von Rechtswissenschaften habe ich gerade noch um zu wissen, dass vieles nur eine Frage der Begründung ist.
Womöglich hat man da einfach geschlampt.

leopold

Don Cat schrieb:So viel Ahnung von Rechtswissenschaften habe ich gerade noch um zu wissen, dass vieles nur eine Frage der Begründung ist.
Womöglich hat man da einfach geschlampt.

Genau. Und deswegen wurden nun gestern alle sechs freigelassen.
(11.03.2020, 15:49)forest schrieb: [ -> ]Seit Sophie beim -blick schreibt, muß ich immer dort spicken.

Umgekehrt wird es noch stärker gemacht, mir soll es recht sein.
(12.03.2020, 11:08)Don Cat schrieb: [ -> ]... welcher mit jemanden befreundet oder zumindest näher bekannt ist, der keine Hemmungen hat, Leute zu erschlagen.
No
(12.03.2020, 12:58)leopold schrieb: [ -> ]Genau. Und deswegen wurden nun gestern alle sechs freigelassen.
Ah, das ging aber jetzt schnell. Und gleich alle 6.
Na, 3 Monate (rechtswidrig) in U-Haft sollte doch den "Volkswillen" etwas besänftigt haben.  Zwinker

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...24421.html

leopold

Don Cat schrieb:So viel Ahnung von Rechtswissenschaften habe ich gerade noch um zu wissen, dass vieles nur eine Frage der Begründung ist.
Womöglich hat man da einfach geschlampt.

Übrigens hat die Staatsanwaltschaft Augsburg ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Augsburg zurückgenommen. Das bedeutet, dass das OLG München mit der Sache nicht noch einmal befasst wird, sondern dass die ursprüngliche Entscheidung des LG Augsburg vom Dezember, die sechs Jugendlichen auf freien Fuß zu setzen, nun doch Bestand hat. Es lag also nicht an einer „unsauberen Begründung“, sondern es lag daran, dass das OLG die Sache aus juristischer Sicht von Anfang an völlig falsch behandelt hat. In unserem Rechtssystem ist es nun einmal grundsätzlich so, dass einem Täter seine persönliche Tatbeteiligung nachgewiesen werden muss.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein auch für den juristischen Laien offensichtlicher Fehler ein „Versehen“ war. Das ist der eigentliche Skandal. Es ging wohl nur darum, aus rein politischen Erwägungen heraus einen bestimmten Anteil der Bevölkerung zufriedenzustellen. Das ist auch gelungen, wenn man sich die entsprechenden Kommentare in den sozialen Medien ansieht.