Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Zweifel an tödlichem Schlag
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nomoi

(29.12.2019, 15:49)Martin schrieb: [ -> ]Aber gerne:


Martin

Und worin sehen Sie einen Unterschied zu unserer Rechtsprechung, wie von mir schon knapp angedeutet?

Mitgefangen, mitgehangen ....

messalina

(29.12.2019, 16:00)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Ähm, Sie kennen schon den Unterschied zwischen Strafgerichten, Zivilgerichten und Vewaltungsgerichten?

Nicht so wirklich. Aber bei Beate Zschäpe war es bestimmt ein Strafgericht, oder? Nanu Und gestern war ein Fall in der AZ, da waren zwei unschuldig 8 Monate in U-Haft nur weil ein Syrer die falsch beschuldigt hat dass die ihn mal bedroht haben, nicht mal wirklich was gemacht. Das war bestimmt auch ein Strafgericht.

Also ich glaube schon dass die jetzt mehr als ein Jahr in U-Haft sein werden. Und wenn im Prozess dann immer wieder einer krank wird, dann noch viel länger. Vielleicht müssen ja viele Feuerwehrmänner als Zeuge aussagen, wie ihr Kollege so war, ob er aggressiv war oder so, oder ob er gerne was getrunken hat. Oder vielleicht müssen alle Glühweinstandbesitzer vom Christkindlesmarkt aussagen ob und wieviel er bei denen getrunken hat. Und vielleicht wieviel die Angeklagten getrunken haben. Das kann ja alles eine sehr wichtige Rolle spielen. Und wenn die krank werden, also nicht absichtlich natürlich, und der nächste Termin ist dann erst wieder 2 Monate später, dann kann sich das glaub ewig hinziehen mit dem Prozess. Oder wenn die Frau des Feuerwehrmanns zwei Jahre nicht aussagen kann weil sie traumatisiert ist? Viele Flüchtlinge sind ja auch jetzt noch traumatisiert und wissen nicht was sie tun und sagen obwohl sie schon seit 2015 von daheim weg sind.
(29.12.2019, 16:21)forest schrieb: [ -> ]Im Gegensatz zur ahnungslosen Meute, die verbissen mit Straßenverkehrsrecht argumentierte, sah ich keinen Fahrfehler bei Althaus.

Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.
Trefflich auf den Punkt gebracht.
(29.12.2019, 17:03)messalina schrieb: [ -> ]Also ich glaube schon dass die jetzt mehr als ein Jahr in U-Haft sein werden. Und wenn im Prozess dann immer wieder einer krank wird, dann noch viel länger. Vielleicht müssen ja viele Feuerwehrmänner als Zeuge aussagen, wie ihr Kollege so war, ob er aggressiv war oder so, oder ob er gerne was getrunken hat. Oder vielleicht müssen alle Glühweinstandbesitzer vom Christkindlesmarkt aussagen ob und wieviel er bei denen getrunken hat. Und vielleicht wieviel die Angeklagten getrunken haben. Das kann ja alles eine sehr wichtige Rolle spielen. Und wenn die krank werden, also nicht absichtlich natürlich, und der nächste Termin ist dann erst wieder 2 Monate später, dann kann sich das glaub ewig hinziehen mit dem Prozess. Oder wenn die Frau des Feuerwehrmanns zwei Jahre nicht aussagen kann weil sie traumatisiert ist? Viele Flüchtlinge sind ja auch jetzt noch traumatisiert und wissen nicht was sie tun und sagen obwohl sie schon seit 2015 von daheim weg sind.

Ob das Opfer unter Alkoholeinfluss gestanden hat wird bereits bei der Obduktion festgestellt. Insofern muss niemand vom Christkindlesmarkt aussagen. Ebenso erübrigt sich die Aussage der Kollegen des Opfers. Relevant sind einzig die Aussagen der Zeugen und des weiteren Opfers sowie die der Beschuldigten. Hinzu kommt das Video als Beweismittel.

Kreti u. Plethi

(29.12.2019, 17:03)messalina schrieb: [ -> ]Nicht so wirklich. Aber bei Beate Zschäpe war es bestimmt ein Strafgericht, oder? Nanu Und gestern war ein Fall in der AZ, da waren zwei unschuldig 8 Monate in U-Haft nur weil ein Syrer die falsch beschuldigt hat dass die ihn mal bedroht haben, nicht mal wirklich was gemacht. Das war bestimmt auch ein Strafgericht.

..................
Ei und was haben dann Mieter (Zivilgericht) und Asylklagen (Verwaltungsgericht) damit (Strafgericht) zu tun?

Sophie

(29.12.2019, 16:21)forest schrieb: [ -> ]Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.

Dochdoch, Du behauptest das hartnäckig (natürlich regelmäßig mit der Einschränkung, dass es auch anders sein könnte) und der Haftbefehl lautet auf Totschlag und Beihilfe dazu wobei die Beihilfe in der „Gruppendynamik“ bestehen soll.

Zeugen werden nicht in Untersuchungshaft genommen. Wer das ZDF-Video gesehen hat, weiß, dass eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit notwendig ist für die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft. Verdunklungsgefahr allein ist kein Haftgrund. Du bastelst Dir gerade Dein eigenes Recht - so wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit gütiger Unterstützung des OLG. Rechtsstaatlich sehr bedenklich diese „Zweckmäßigkeitshandlungen“.
(29.12.2019, 17:43)Sophie schrieb: [ -> ]... Du bastelst Dir gerade Dein eigenes Recht - so wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit gütiger Unterstützung des OLG. Rechtsstaatlich sehr bedenklich diese „Zweckmäßigkeitshandlungen“.

Hättest du recht, wäre der Aufschrei von echten Kennern des Rechts sicher groß.

messalina

(29.12.2019, 17:19)Klartexter schrieb: [ -> ]Ob das Opfer unter Alkoholeinfluss gestanden hat wird bereits bei der Obduktion festgestellt. Insofern muss niemand vom Christkindlesmarkt aussagen. Ebenso erübrigt sich die Aussage der Kollegen des Opfers. Relevant sind einzig die Aussagen der Zeugen und des weiteren Opfers sowie die der Beschuldigten. Hinzu kommt das Video als Beweismittel.

Aber die Promille sagen ja eigentlich nichts ob er Alkohol gewöhnt ist, oder? Ich trinke z. B. ganz wenig und total selten und wenn ich jetzt drei Glühwein getrunken hätte würde ich vielleicht sogar Chuck Norris anmachen. Nein würd ich natürlich nicht weil es mir da schon schlecht wäre. Aber wenn einer ein geübter Trinker ist kann der mit 2 Promille noch ganz normal wirken. Ich wäre mit 1 Promille glaub schon im Klinikum.

Ich glaube auch es kommt jetzt stark darauf an was die Anwälte von denen veranstalten. Wenn die jetzt zum Beispiel den armen Feuerwehrmann als aggressiven Trinker hinstellen und dass ihre Klienten nur in Notwehr gehandelt haben, dann würde ich aber als Ehefrau mindestens 30 Kollegen als Zeugen laden lassen die das Gegenteil bestätigen können. Und wenn die Ehefrau Nebenklägerin wird dann darf sie das doch bestimmt auch, also Zeugen benennen, oder nicht? Nanu Und dann könnte mir als Ehefrau der Prozess gar nicht lange genug dauern wenn die dabei in U-Haft sitzen müssen und aber glauben sie könnten das Ansehen meines Mannes in den Dreck ziehen. Und bestimmt würde auch der eine oder andere Kollege als Zeuge auch mal aus Versehen krank werden.
(29.12.2019, 17:52)messalina schrieb: [ -> ]Ich glaube auch es kommt jetzt stark darauf an was die Anwälte von denen veranstalten. Wenn die jetzt zum Beispiel den armen Feuerwehrmann als aggressiven Trinker hinstellen und dass ihre Klienten nur in Notwehr gehandelt haben, dann würde ich aber als Ehefrau mindestens 30 Kollegen als Zeugen laden lassen die das Gegenteil bestätigen können. Und wenn die Ehefrau Nebenklägerin wird dann darf sie das doch bestimmt auch, also Zeugen benennen, oder nicht? Nanu Und dann könnte mir als Ehefrau der Prozess gar nicht lange genug dauern wenn die dabei in U-Haft sitzen müssen und aber glauben sie könnten das Ansehen meines Mannes in den Dreck ziehen. Und bestimmt würde auch der eine oder andere Kollege als Zeuge auch mal aus Versehen krank werden.

Das ist alles nicht relevant, mesalina. Das Gericht urteilt nach der Beweislage, und wenn ein Kollege des Opfers plötzlich "krank" ist, dann ist das nur Pech für die Nebenklage und verzögert den Prozess in keiner Weise. Denn zum eigentlichen Tathergang kann der Kollege nichts aussagen, da er nicht dabei war. Insofern spielt sein Ausfall auch keine Rolle für den Verlauf des Prozesses.

messalina

(29.12.2019, 17:37)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Ei und was haben dann Mieter (Zivilgericht) und Asylklagen (Verwaltungsgericht) damit (Strafgericht) zu tun?

Aber irgendwie ist das doch alles eins, oder nicht? Nanu Judikative eben. Und die Richter machen vielleicht ja auch mal das eine und dann wieder das andere. Früher waren sie ja sogar alle in einem Gebäude, bis sie dann einen Teil nach Göggingen ausgelagert haben. Und die Stenografinnen und Sekretärinnen sind bestimmt auch die gleichen für verschiedene Gerichtsarten, Text ist Text. Also ein entfernter Bekannter von uns war mal als Richter in der Betreuung und dann haben sie ihn zwei Jahre später wieder ganz woanders hingesetzt, ich weiß jetzt aber nicht wo. So gut kenne ich ihn nicht.

Bestimmt sind auch die Übergänge fließend zwischen den verschiedenen Gerichtsarten. Weil Verkehrsrecht, das kann jetzt zivil sein wenn ich das andere Auto nur aus Versehen anparke oder Strafrecht wenn ich es absichtlich mache, aber das können die ja nicht vorher wissen was ich später gestehe.