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Corona und die wirtschaftlichen Folgen

Zitat:Schonfrist für Insolvenzen endet: Die Stunde der Wahrheit naht

Die Zeit drängt. Nur noch bis Ende dieses Monats gilt für Firmen, denen das Wasser bis zum Hals steht, eine Sonderregelung. Unternehmen, die in normalen, also Nicht-Corona-Zeiten, Insolvenz anmelden müssten, werden von dieser Pflicht entbunden, wenn sie noch auf die Auszahlung der rettenden Finanzhilfen des Staates warten. Damit soll verhindert werden, dass Firmen, die mit der staatlichen Finanzspritze weitermachen könnten, nur deshalb aufgeben müssen, weil Bund und Länder trödeln.

Quelle:https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s...26386.html 

Wird spannend. Leider werden vermutlich viele Gaststätten und kleinere Läden aufgeben, die Ketten und Handy-Läden werden die Innenstädte noch mehr dominieren.

Martin
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(29.04.2021, 09:32)Martin schrieb:  Wird spannend. Leider werden vermutlich viele Gaststätten und kleinere Läden aufgeben, die Ketten und Handy-Läden werden die Innenstädte noch mehr dominieren.

Martin

und die wollen wirklich vor der Wahl, die Schonfrist enden lassen?

So wird Laschet nie Bundeskanzler. W00t
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(29.04.2021, 09:35)Isidor II schrieb:  und die wollen wirklich vor der Wahl, die Schonfrist enden lassen?

So wird Laschet nie Bundeskanzler. W00t

Und Söder wird genüsslich vermelden lassen, dass er für eine Verlängerung gewesen wäre.  Devil

Martin
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(29.04.2021, 11:16)Martin schrieb:  Und Söder wird genüsslich vermelden lassen, dass er für eine Verlängerung gewesen wäre.  Devil

Martin

Ich hoffe, dass die sogenannten Zombie-Firmen nicht gesunde Unternehmen mit in die Insolvenz treiben.
Da werden einige gesunde Firmen wahrscheinlich auf ihren Ausständen sitzenbleiben.
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Zitat:Insolvenzpflicht gilt wieder: "Müssen in die Normalität zurückkommen"

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet. Zwar stehen viele Unternehmen vor einer dramatischen Situation, sagt CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte. Dennoch sei es richtig, die Regelung nicht zu verlängern. Hilfe werde es dennoch geben.

Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Muessen-i...40997.html 

Das halte ich für einen Fehler. Insbesondere die Gastronomie sollte noch 2-3 Monate Zeit haben, um wieder Fuß fassen zu können. Sonst führt der Weg aus dem Lockdown direkt in die Insolvenz. Die Banken werden sich dank Basel II mit Krediten auch stark zurückhalten.

Martin
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(09.05.2021, 13:36)Martin schrieb:  Das halte ich für einen Fehler. Insbesondere die Gastronomie sollte noch 2-3 Monate Zeit haben, um wieder Fuß fassen zu können. Sonst führt der Weg aus dem Lockdown direkt in die Insolvenz. Die Banken werden sich dank Basel II mit Krediten auch stark zurückhalten.

Martin

Wäre es möglich gewesen, die Insolvenzpflicht nur für einige Branchen noch für 3 Monate auszusetzen? Leider beantworten die Medien diese Frage nicht.
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(09.05.2021, 18:40)Isidor II schrieb:  Wäre es möglich gewesen, die Insolvenzpflicht nur für einige Branchen noch für 3 Monate auszusetzen? Leider beantworten die Medien diese Frage nicht.

Ich glaube nicht dass es geht.  Soweit ich das weiß müssen Gesetze immer für alle gelten.
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(09.05.2021, 22:58)Cityrunner schrieb:  Ich glaube nicht dass es geht.  Soweit ich das weiß müssen Gesetze immer für alle gelten.

Zitat:Isidor
Leider beantworten die Medien diese Frage nicht.

CR, da gehen Sie dem Isidor auf den Leim.
Der erwartet von den Medien die Beantwortung einer rechtlichen Frage.
Schließlich muss er etwas finden, das zitiert werden kann!

Ein Gesetz ist, mit knappen Worten gesagt etwas Festgeschriebenes das den Gesetzgebungsvorgang 
im materiellen und formellen Weg durchlaufen hat.

Darin kann "jegliche" denkbare Form als gesetzt bestimmt werden. 
Allgemeinverbindlichkeit im Sinn wie Sie das vllt. meinen gibt es nicht.
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(09.05.2021, 22:58)Cityrunner schrieb:  Ich glaube nicht dass es geht.  Soweit ich das weiß müssen Gesetze immer für alle gelten.

So wie die Insolvenzpflicht mit einem Handstreich verlängert wurde, könnte diese o.w. wieder verlängert oder einige Branchen ausgenommen werden. Bringt aber nichts, außer Kosten, z.B. für die, die den halbtoten Unternehmen noch Kredite gewährt haben, und eine längere Agonie für nicht rentable Unternehmen.
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So, jetzt wird schon mal kassiert.

Heute hat mir meine PKK, dass ich ab 01.01.2022 bis zunächst bis zum 31.12.2022 einen Sonderzuschlag auf den monatlichen Beitrag in der PVV zu zahlen habe.(§ 110 a SGB XI)

Einverstanden, solange der Betrag nicht auch für Impfunwillige verwendet wird   Innocent
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