27.02.2021, 12:03
(27.02.2021, 11:57)nomoi III schrieb: Weshalb nicht, es gab nur saure Kutteln des Gastgebers die müssen weg!
Ansonsten bundeseinheitliche Regel, ausnahmslos.
Man sollte öffentlich Anklge stellen.
Zitat:Private Zusammenkünfte sind grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Auch Kinder unter 14 Jahren zählen dazu.
Galt das schon im Oktober?
Ich denke das kam erst später.