(09.09.2020, 18:59)jackson schrieb: In dubio pro reo
Ob dieser Jahrtausende alte Grundsatz - geht, so glaube ich, bis auf Aristoteles zurück - in Corona-Zeiten, auch gilt, erscheint mir aber sehr zweifelhaft.
So, ich hab jetzt nochmal nachgedacht. Also im bayerischen Coronagesetz steht:
Zitat:§ 8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse
Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht.
Jetzt sagen sie aber immer, dass die Maskenpflicht auch an den Haltestellen gilt. Dann müssten die ja "hierzu gehörende Einrichtungen" sein, oder? Aber wenn ich mir die Haltestelle Rathausplatz so vorstelle, da gehört das Pflaster doch bestimmt nicht den Stadtwerken? Höchstens die Schienen und das Haltestellenschild. Bei den Schienen bin ich mir auch nicht sicher, weil wenn die denen gehören, dann darf ich in der ganzen Stadt nicht ohne Maske auf und zwischen die Schienen treten wenn ich z. B. über eine Ampel geh und da Schienen sind. Das ist doch verwirrend, oder?
Und die Bänke am Rathaus gehören denen bestimmt auch nicht, also den Stadtwerken. Also ich kann mir jedenfalls echt nicht vorstellen, dass das "hierzu gehörende Einrichtungen" sind. Dann müsste man also auf dem Pflaster neben den Schienen stehen und auf den Bänken sitzen dürfen ohne Maske.
Beim Kö könnte es vielleicht sein. Also dass den Stadtwerken das ganze Dreieck gehört mit Grundstück. Aber bis wo hin genau? Da sind glaub keine Striche. Das müssten sie uns aber schon sagen finde ich? Es geht ja immerhin um 250 Euro.
Beim Bahnhofsvorplatz ist es eigentlich fast genau das gleiche, weil der gehört ja der Bahn, da durfte einen früher die Polizei gar nicht aufschreiben wenn man da geparkt hat. Und weil der Platz zum Bahnhof gehört ist er eigentlich eine "hierzu gehörende Einrichtung" und man darf auf dem ganzen Platz nicht ohne Maske laufen. Aber wer dürfte mich dann da festnehmen und bestrafen? Die normale Polizei bestimmt nicht, weil es ist ja Privatgelände. Und am Kö eigentliich auch nicht, weil der wäre ja auch Privatgelände wenn er den Stadtwerken gehört. Oder hab ich jetzt wieder einen Denkfehler drinnen? Ach ist das alles kompliziert.