28.12.2021, 12:07
Jetzt wird es spannend und man kann dem Gesetzgeber nur "guten Rutsch" wünschen, denn das Verfassungsgericht verpflichtet ihn zu Regelungen bei einer Triage.
Süddeutsche
Zitat:Das Bundesverfassungsgericht teilte in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen.
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