18.11.2021, 19:57
(18.11.2021, 18:51)Anonymous schrieb: Warum, glauben Sie's nicht? Es hat nie einer allgemeine Impfpflicht gegen Masern in Deutschland gegeben. Betroffen von dieser Pflicht waren/sind Kinder (Kindergarten ...) und Erzieher/Betreuer. Sonst niemand.
Knapp daneben ist auch vorbei.
Das Masernschutzgesetz neuer Fassung seit März 2020 in Kraft.
Kleiner Umweg: in D. besteht die Schulpflicht und spätestens seit dem Zeitpunkt muss jeder Schüler, eine Maserschutzimpfung haben . Diese hält vor .. ..
Zitat:Ansonsten, gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.