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Das Coronavirus

(08.02.2021, 10:29)Kreti u. Plethi schrieb:  Und in Ihrer Einigkeit wusste vorher auch keiner wie zu verfahren ist, ich hatte nämlich keinen einzigen bemerkt der vorher gewarnt hatte oder Vorschläge gemacht hat, sozusagen mal die Glaskugel ausgepackt hatte.

Es ist auch nicht die Aufgabe des Journalismus, bessere Politik als die dafür Verantwortlichen zu machen. Besser machen muss es die Politik, die entsprechenden Anschauungsunterricht bei den ausländischen Kollegen nehmen konnte, die es sicher nicht perfekt, aber deutlich besser machten. Aber da schrie man noch von "Impf-Nationalismus" und handelte auf einer überaus dummen, menschenverachtenden und ideologisch verbrämten Ebene. Oder, wie Scholz sagen würde: "Scheiße gebaut".

Martin
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Zur Info:
Die erste Livinguardmaske hat die die KN95 Zulassung erhalten.


5Log Pro 
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(09.02.2021, 11:14)Kreti u. Plethi schrieb:  Zur Info:
Die erste Livinguardmaske hat die die KN95 Zulassung erhalten.


5Log Pro 

Muss leider berichtigen, das Zertifikat ist nicht von hier oder europäische sondern aus China (Guandong), ergo kein CE-Kennzeichen.
Somit wäre ich vorsichtig die in Bayern zu benutzen, kann evtl. rechtlich schiefgehen.
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Der Postillon läuft gerade zur Hochform auf, klasse.  Clown Gut, bei den Vorlagen auch nicht sonderlich schwierig.

Martin

Bürger hoffen auf baldige Öffnung der Friseursalons, um sich für dritte Welle schick zu machen 

Großer Erfolg beim Coronagipfel: Ramelow schafft zehn weitere Candy-Crush-Level 
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(11.02.2021, 09:10)Kreti u. Plethi schrieb:  Muss leider berichtigen, das Zertifikat ist nicht von hier oder europäische sondern aus China (Guandong), ergo kein CE-Kennzeichen.
Somit wäre ich vorsichtig die in Bayern zu benutzen, kann evtl. rechtlich schiefgehen.

Laut Gesundheitsministerium müssen die Masken aber kein CE-Kennzeichen haben? Nanu Das ist glaub nur wenn sie im Arbeitsschutz verwendet werden.

Zitat:Welche Masken sind im Rahmen der FFP2-Maskenpflicht zugelassen?   

Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der 11. BayIfSMV sind FFP2-Masken oder Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard im Sinne der FFP2-Maskenpflicht zugelassen. Daher müssen Masken für die in der 11. BayIfSMV festgelegten Bereiche (Einzelhandel, ÖPNV) genormten Standards entsprechen.

Als mindestens gleichwertig gelten in diesem Sinne folgende Standards:
  • FFP3 (Europa)
  • N95 (NIOSH-42C FR84, USA),
  • P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland),
  • KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
  • DS2 (Japan JMHLW-Notification 214,2018).
  • KN95 (GB2626-2006, China)
Dabei handelt es sich um die Anwendung von Atemschutzmasken durch Privatpersonen.

Wir weisen darauf hin, dass dies nicht für die Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Arbeitsschutz gilt. Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Zudem ist zu beachten, dass für das Inverkehrbringen von Schutzmasken ebenfalls gesonderte gesetzliche Regelungen gelten.

Für die Zulässigkeit von Masken im Sinne der FFP2-Maskenpflicht ist alleine entscheidend, ob diese eine der o.a. Zertifizierungen aufweist. Andere Zertifizierungen oder Bescheinigungen, die auf gleichwertige oder sogar bessere Filterwirkungen hinweisen, werden nicht anerkannt.

Was bei KN95 steht ist aber falsch. Weil China hat die GB2626-2006 am 1. Juli auf die GB2626-2019 upgedatet. Ich hab extra danach gegoogelt, weil ich hab nämlich KN95-Masken aus China bestellt die nicht so doof wie unsere Schnabelmasken aussehn, und da steht GB2626-2019 auf dem Beipackzettel.

China Releases an Updated Mandatory Standard GB 2626-2019 Respiratory Protection 
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Achja, für alle die mit den FFP2-Masken keine Luft mehr kriegen und aber kein Attest holen wollen, hatten sie neulich auf Telegram eine Bastelanleitung Happy

     
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(11.02.2021, 12:08)messalina schrieb:  Achja, für alle die mit den FFP2-Masken keine Luft mehr kriegen und aber kein Attest holen wollen, hatten sie neulich auf Telegram eine Bastelanleitung Happy

Wieder mal ein Bullshit-Beitrag von Ihnen. Nehmen Sie einfach eine FFP3-Ventilmaske, damit kann man noch besser atmen und man schützt sich auch noch selbst. Obendrein vielfach verwendbar und abwaschbar.

Mit dem Gebastel gefährden Sie sich selbst und riskieren auch noch eine Strafe.

Martin
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(11.02.2021, 12:25)Martin schrieb:  Wieder mal ein Bullshit-Beitrag von Ihnen. Nehmen Sie einfach eine FFP3-Ventilmaske, damit kann man noch besser atmen und man schützt sich auch noch selbst. Obendrein vielfach verwendbar und abwaschbar.

Mit dem Gebastel gefährden Sie sich selbst und riskieren auch noch eine Strafe.

Martin

Zitat:Bitte keine Masken mit Ausatemventil verwenden, da man dadurch die Mitmenschen gefährdet.
Quelle 
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(11.02.2021, 12:38)Kreti u. Plethi schrieb:  Quelle 

Besser als wirkungslos gemachte FFP2 trotzdem. Und ich werde bei meiner FFP3 bleiben, nehme genauso viel Rücksicht wie die Impfdrängler aus Politik und Kirche: nach mir die Sintflut.

Martin
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(11.02.2021, 12:25)Martin schrieb:  Wieder mal ein Bullshit-Beitrag von Ihnen. Nehmen Sie einfach eine FFP3-Ventilmaske, damit kann man noch besser atmen und man schützt sich auch noch selbst. Obendrein vielfach verwendbar und abwaschbar.

Mit dem Gebastel gefährden Sie sich selbst und riskieren auch noch eine Strafe.

Martin

Ventilmasken dürfen aber laut Ministerium nicht getragen werden.
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