18.08.2020, 13:39
Falschaussagen sind natürlich per se nicht immer strafbar.
So muß z.B. immer ein klar erkennbarer Vorsatz mit im Spiel sein.
Fehlt der ... na ja. Auch kennt das BGB z.B. den Erklärungsirrtum, usw. usw..
So muß z.B. immer ein klar erkennbarer Vorsatz mit im Spiel sein.
Fehlt der ... na ja. Auch kennt das BGB z.B. den Erklärungsirrtum, usw. usw..