17.08.2020, 22:46
Jeder Satz, der lämger als 3 Zeilen ist, ist absolut verschwendet bei diesem schrecklichen Individuum.
(17.08.2020, 22:39)messalina schrieb: Sie haben mir aber vorgeworfen ich würd der Polizei was falsches sagen. Und ich hab gesagt ich muss mich aber nicht selber belasten.
Ich weiß auch nicht, wie soll ich es Ihnen denn noch erklären? Also nochmal, der Reihe nach:
Ich versuch in Wirklichkeit nur total gesetzestreu zu sein. Ich schreib brav meinen Namen und meine Handynummer auf die Liste wie es im Infektionsgesetz steht (obwohl ich die Pizzeria anlügen dürfte weil die keine Behörde ist). Und wenn aber die Polizei mich anruft und nicht das Gesundheitsamt, weil die wegen irgendeiner Straftat ermitteln, dann versuch ich nur mich selber nicht zu belasten, da darf ich notfalls auch lügen, das entspricht auch genau dem Gesetz. Und ich verpetze auch niemand aus der Familie, das entspricht auch genau dem Gesetz. Verstehen Sie das nicht?
Und ich ruf auch zu gar nichts auf, und das mit der Strafvereitelung versteh ich gar nicht, welche Strafe vereitle ich denn?
Zitat:Und wenn aber die Polizei anruft und nicht das Gesundheitsamt,
sag ich einfach ich war das gar nicht aber ich hätte jemand erlaubt meine Nummer anzugeben
Zitat:(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
(17.08.2020, 22:47)Isidor schrieb: Ihr Zitat:
Sie haben also von polizeilichen Ermittlungen gesprochen.
Zur Ihren letzten Satz mit der Strafvereitelung. Ähm stimmt nicht ganz
Zitat StGB § 258
(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb: Danke, genau so hab ich's gemeint also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.
Zitat:§ 153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb: Danke, genau so hab ich's gemeint also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.
(18.08.2020, 00:50)Martin schrieb:Zitat:§ 153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das betrifft auch Aussagen gegenüber der Polizei. Und natürlich ist ihre Handlung strafbar.
Martin
Zitat:Falschaussage: Das sind die Voraussetzungen
...
Polizei und Staatsanwaltschaft sind KEINE zuständigen Stellen! Eine Falschaussage dort ist nicht nach § 153 StGB strafbar!
https://www.strafverteidiger-hamburg.com...chaussage/
(18.08.2020, 09:57)nomoi III schrieb: Geht ihnen jetzt endlich die Muffe?