07.04.2020, 21:23
Bei Amazon gibts noch tonnenweise Hefe jeglicher Konsistenz. Mit Prime ist die Ware der Begierde morgen im heimischen Kühlschrank.
Martin
Martin
(07.04.2020, 18:58)leopold schrieb: Ich weiß nicht, ob Sie richtig liegen. Ich vermute eher, dass noch andere Daten in den Replikationsfaktor einfließen, denn sonst wäre er ja nichts anderes als nur eine andere Darstellung des Verdopplungsfaktors.
(07.04.2020, 22:16)messalina schrieb: Ich hab jetzt nochmal ganz viel gegoogelt. Also die Replikationszahl ist für jede Krankheit anders und da fließen Wahrscheinlichkeiten ein und alles mögliche, ich war da jetzt total überfordert. Jedenfalls, mit Maßnahmen kann man die Wahrscheinlichkeiten beeinflussen und dann geht die Zahl runter.
Und es kommt auch noch auf das Verhältnis von noch nicht infizierten zur Gesamtbevölkerung an. Darum weiß man auch, wenn 2/3 immun sind, dass die effektive Replikationszahl unter 1 geht wenn die Basisreplikationszahl ungefähr 3 ist. Das ist das mit der Herdenimmunität. Aber das spielt noch keine Rolle so lange es nur wenige Fälle sind. Und 100.000 sind ja wenig bei 83 Millionen, das bremst noch nicht. Aber bei allen Krankheiten ist gemeinsam, dass man die Zahl unter 1 drücken muss, dann hört die Ausbreitung auf.
Nur wie man die Zahl ausrechnet die gerade vorliegt hab ich nicht gefunden, schade. Ich glaube aber, dass das wirklich nur eine Umrechnung der Verdopplungszeit ist.
Zitat:Die Vorsorge in Notfällen ist in der Bundesrepublik Deutschland föderal ausdifferen-
ziert und aufgeteilt in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.
Für den Zivilschutz hat der Bund gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG) die
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Schutz der Bevölkerung vor kriegs-
bedingten Gefahren im Verteidigungsfall. Für den Katastrophenschutz sind die Län-
der gem. Art. 70 i. V. m. Art. 30 GG – auch im Verteidigungsfall – zuständig.
Ein enge Ausnahme zu dieser grundsätzlichen Zweiteilung ist die Katastrophenhilfe
des Bundes bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen gem. Art. 35 Abs. 2 S. 2
GG (sog. regionaler Katastrophennotstand) und Abs. 3 S. 1 GG (sog. überregionaler
Katastrophennotstand). Terroristische Anschläge stellen hierbei den Unterfall eines
schweren Unglücksfalls dar.
Im Rahmen der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“
wurde eine neue Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Katastrophenschutz
in Fällen länderübergreifender Naturkatastrophen und Unglücksfällen geschaffen. Hier-
durch wurde die bisher auf den Zivilschutz beschränkte Gefahrenvorsorge des Bundes
um eine Zusammenarbeitskomponente im Katastrophenschutz zu einem umfassen-
den Bevölkerungsschutz erweitert.
Kompetenzielle Grundlage für die gesetzliche Regelung einer solchen Zusammenar-
beit in einem Bevölkerungsschutzgesetz kann Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG sein, soweit es
um den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geht.
Zur Vorsorge vor darüber hinaus gehenden Gefahren ist Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG
keine hinreichende Kompetenzgrundlage.
Nur soweit es um den Bereich der Vorsorge, Planung und Koordinierung der Hilfs-
verpflichtungen und Initiativbefugnisse des Bundes bei der Bekämpfung (län-
derübergreifender) Katastrophen und schwerer Unglücksfälle geht, kommt eine aus
Art. 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG hergeleitete, ungeschriebene Gesetzgebungsbe-
fugnis des Bundes kraft Natur der Sache in Betracht.
Für eine Regelung, die dem Bund eine generelle Koordinierungs- und Steuerungs-
kompetenz bei der Bekämpfung für diesen Bereich einräumen würde, dürfte es aber an
einer entsprechenden Gesetzgebungsbefugnis fehlen.
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, WD 3 - 423/07
(08.04.2020, 21:44)Martin schrieb: Insiderinformationen aus einer Münchner Klinik.Vor einigen Tagen kam im TV eine Corona-Sendung, man kann denen ja kaum entgehen, wo über ein Verfahren berichtet wurde bei dem man die Lunge für eine gewisse Zeit nicht für die Sauerstoffzufuhr benötigt.Genau kann ichs nicht mehr wiedergeben, aber das funktioniert irgendwie mit einer Sauerstoffzufuhr direkt ins Blut über die Leiste. Ist nicht neu - können aber nur ganz wenige in Deutschland.
[...]
Der Tod bei Corona tritt durch Ersticken ein, die Lungenbläschen verkleben so, dass kein Sauerstoff mehr aufgenommen werden kann. Dann hilft am Ende auch das Beatmen nicht mehr.
Martin
(09.04.2020, 08:45)jackson schrieb: Vor einigen Tagen kam im TV eine Corona-Sendung, man kann denen ja kaum entgehen, wo über ein Verfahren berichtet wurde bei dem man die Lunge für eine gewisse Zeit nicht für die Sauerstoffzufuhr benötigt.Genau kann ichs nicht mehr wiedergeben, aber das funktioniert irgendwie mit einer Sauerstoffzufuhr direkt ins Blut über die Leiste. Ist nicht neu - können aber nur ganz wenige in Deutschland.
Zitat: Am Ende wird es mehr als einen Impfstoff geben
Weltweit suchen Forscherinnen und Forscher nach einem Impfstoff gegen das neue Coronavirus. Das Ziel: Die Menschheit soll künftig vor Sars-Cov-2 geschützt sein. Auch die deutsche Firma CureVac arbeitet an einer Vakzine. Das sorgte zwischenzeitlich für Aufregung, weil US-Präsident Donald Trump laut einem Gerücht versucht haben soll, sich die Rechte am Impfstoff zu sichern. Doch die Firma stellte unter anderem auf Twitter klar: Es habe kein Angebot gegeben. Wie gut lässt sich unter dem Druck der Pandemie arbeiten? Finden erste Tests an Menschen noch diesen Sommer statt? Und was für ein Impfstoff ist das genau? Antworten liefert CureVacs Vice President Stefan Müller im Interview.
Quelle: https://www.spektrum.de/news/am-ende-wir...en/1720682