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Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist schuld
#11

(21.12.2019, 12:32)forest schrieb:  Ja. Es geht nicht um Rabatte, sondern um Verkehrsregeln, bei denen man sich darauf verlassen können muß, daß sie eingehalten werden - natürlich auch von einem selbst.

Ja aber die eine der Frauen ist doch in ein stehendes Auto reingefahren? Das ist glaub auch nicht gerade nach den Regeln? Nanu Weil wenn da ein alter Mann auf der Straße gelegen hätte, also weil er über die Straße wollte aber einen Schwächeanfall dabei bekommen hat, und sie wäre einfach in den reingefahren, könnte sie bestimmt nicht sagen, ich habe mich verkehrsgerecht verhalten, der hätte sich da nicht hinlegen dürfen. Oder wenn Kinder einen Müllcontainer da rausgerollt hätten. Oder wenn ein Kinderwagen rausgerollt wäre (das Kind bitte wegdenken jetzt, das wird gerade gestillt).
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#12

(21.12.2019, 12:48)messalina schrieb:  Ja aber die eine der Frauen ist doch in ein stehendes Auto reingefahren? Das ist glaub auch nicht gerade nach den Regeln? Nanu Weil wenn da ein alter Mann auf der Straße gelegen hätte, also weil er über die Straße wollte aber einen Schwächeanfall dabei bekommen hat, und sie wäre einfach in den reingefahren, könnte sie bestimmt nicht sagen, ich habe mich verkehrsgerecht verhalten, der hätte sich da nicht hinlegen dürfen. Oder wenn Kinder einen Müllcontainer da rausgerollt hätten. Oder wenn ein Kinderwagen rausgerollt wäre (das Kind bitte wegdenken jetzt, das wird gerade gestillt).

Genau das meinte ich. Insofern finde ich das Urteil nicht so ohne Weiteres verständlich. Die näheren Umstände, die das Gericht vielleicht besser kennt, sind nicht überliefert.
Daß grundsätzlich und ohne Ausnahme der rückwärts Fahrende voll schuldig ist, ist m.M.n. so pauschal nicht haltbar.

Folgender Fall: Fahrer parkt rückwärts aus einem Parkplatz eines Geschäfts aus. Der Parkplatz für mehrere Autos liegt abseits der Straße. Dann kommt ein Auto von der Straße zum Parkplatz und rauscht vorwärts in das rückwärts fahrende Auto. Der rückwärts Fahrende sieht nur nach hinten, aber nicht das ums Hauseck heranbrausende Auto. Es war ein ziemlicher Bohai, das den Versicherungen aufzudröseln. Die heranbrausende Fahrerin wollte ihren Schaden von der gegnerischen Versicherung  bezahlt haben, so forsch wie sie Auto fährt. War nix, Pfeifadeggl, nix do.
Es war bei einer Metzgerei in Schondorf, die Heranbrausende die Metzgerstochter und der rückwärts Fahrende mein Sohn beim Brotzeitholen.
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#13

(21.12.2019, 02:11)Klartexter schrieb:  Das Gericht sieht das anders, und da sitzen Juristen!

Ich gehe davon aus, daß dieses Urteil vor einer höheren Instanz keinen Bestand haben wird. Was viele nicht wissen: Im Falle einer Einweisung übernimmt der Einweisende die volle Verantwortung, d. h., geschieht ein Unfall, muß der Einweisende bzw. dessen Haftpflicht für den Schaden geradestehen.

Ich hüte mich daher davor, irgendjemanden auf der Straße einzuweisen.
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#14

(20.12.2019, 22:39)Klartexter schrieb:  
Gerade bei belebten Straßen frage ich mich immer wieder, warum die Anwohner denn nicht rückwärts in ihre Grundstücke einfahren, denn da stehen sie ja noch auf der Straße und haben einen Überblick, ob sich andere Autos nähern. Vorwärts aus dem Grundstück auszufahren ist allemal besser, weil man besser auf die Straße sieht als wenn man rückwärts raus muss. Insofern ist das ergangene Urteil auch völlig richtig.

Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Einkäufe im Kofferraum lassen sich leichter entladen, insbesondere dann, wenn das Auto „gerade mal so“ in den Carport oder die Garage passt. Zum anderen ist es so, dass insbesondere bei dichter befahrenen Straßen der Hintermann so dicht dran ist, dass er die Zufahrt zum Grundstück versperrt. Und um rückwärts einparken zu können, muss man erstmal an der Einfahrt vorbeifahren.

Martin
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#15

(21.12.2019, 14:08)Scratch! schrieb:  Ich gehe davon aus, daß dieses Urteil vor einer höheren Instanz keinen Bestand haben wird. Was viele nicht wissen: Im Falle einer Einweisung übernimmt der Einweisende die volle Verantwortung, d. h., geschieht ein Unfall, muß der Einweisende bzw. dessen Haftpflicht für den Schaden geradestehen.

Ich hüte mich daher davor, irgendjemanden auf der Straße einzuweisen.

Die Gerichte ziehen sich in solchen Fällen gerne mit realitätsfernen Forderungen aus der Affäre. Selbiges bei Vorfahrtsunfällen, wenn man nun partout nicht sehen kann, ob was von rechts kommt. Tastet man sich in die Kreuzung bis man was sieht und der Sportsfreund kracht einem flott in die Seite, statt abzubremsen, da er ja eigentlich auch schauen müsste, ob... heißt es: 'Da hätten sie aussteigen und schauen müssen!" Das ist doch hanebüchen. Bis man wieder im Auto sitzt, ist längst wieder einer da. 


Was mich interessieren würde, wäre, ob wer haftet, wenn die Sicht durch Werbeträger verstellt ist. Gibt es in der Stadt genügend Situationen.
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#16

(21.12.2019, 14:34)Sophie schrieb:  Die Gerichte ziehen sich in solchen Fällen gerne mit realitätsfernen Forderungen aus der Affäre...
 
...indem sie die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bemühen. Sobald einer drin sitzt, ist er schuld.
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#17

(21.12.2019, 19:05)forest schrieb:   
...indem sie die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bemühen. Sobald einer drin sitzt, ist er schuld.

Ja. Und deshalb bin ich froh, dass ich in der Innenstadt wohne und keines brauche und daher auch nicht habe. Wenn ich woanders hin will, nehme ich den Zug oder ein Flugzeug.

Es lebt sich so erheblich sorgenfreier. Denn wenn was passiert, ist immer jemand anders schuld. Ich bin immer nur "Beifahrer" und kann deshalb rein gar nichts dafür. Ich bin also von vornherein aus der Sache raus.

Das spart auch jede Menge Geld. Denn so ein Auto kostet ja. Steuern und Versicherungen werden ja auch fällig, wenn es nur in der Garage rumsteht. Und genutzt wird es selbst von Landmenschen, die damit zur Arbeit pendeln müssen, nur maximal zwei Stunden am Tag. Die restlichen 22 Stunden musst du aber trotzdem bezahlen. Und Sprit ist sauteuer. Jetzt schon, völlig ohne "Klimaabgabe".

Nein, das Auto ist ein überholtes Modell. Aber man muss es deshalb nicht verbieten. Sondern einfach auf die Intelligenz der Bürger setzen. Irgendwann werden es auch die anderen kapieren.
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#18

(21.12.2019, 19:05)forest schrieb:   
...indem sie die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bemühen. Sobald einer drin sitzt, ist er schuld.

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=y2TK39nv0ts ]
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#19

(21.12.2019, 19:05)forest schrieb:   
...indem sie die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bemühen. Sobald einer drin sitzt, ist er schuld.

Ja, aber im anderen Fahrzeug sitzt ja auch einer. Der, der eben, wie PuK richtig erwähnte auch bestimmte Sorgfaltspflichten hat. Z.B. rechtzeitig stehen bleiben zu können.
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#20

(21.12.2019, 19:47)Pony_und_Kleid schrieb:  Ich bin immer nur "Beifahrer"
...
Nein, das Auto ist ein überholtes Model
...
Irgendwann werden es auch die anderen kapieren.

Ja aber dann kannst du auch bei niemand mehr beifahren Happy
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