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Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist schuld

Gerade bei belebten Straßen frage ich mich immer wieder, warum die Anwohner denn nicht rückwärts in ihre Grundstücke einfahren, denn da stehen sie ja noch auf der Straße und haben einen Überblick, ob sich andere Autos nähern. Vorwärts aus dem Grundstück auszufahren ist allemal besser, weil man besser auf die Straße sieht als wenn man rückwärts raus muss. Insofern ist das ergangene Urteil auch völlig richtig.

Pony_und_Kleid

(20.12.2019, 22:39)Klartexter schrieb: [ -> ]Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist schuld?

Gerade bei belebten Straßen frage ich mich immer wieder, warum die Anwohner denn nicht rückwärts in ihre Grundstücke einfahren, denn da stehen sie ja noch auf der Straße und haben einen Überblick, ob sich andere Autos nähern. Vorwärts aus dem Grundstück auszufahren ist allemal besser, weil man besser auf die Straße sieht als wenn man rückwärts raus muss. Insofern ist das ergangene Urteil auch völlig richtig.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat so zu fahren, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ihm ein Hindernis in den Weg kommen sollte. Was soll die Frage also, das steht doch ganz klar in der StVO?
(21.12.2019, 01:23)Pony_und_Kleid schrieb: [ -> ]Jeder Verkehrsteilnehmer hat so zu fahren, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ihm ein Hindernis in den Weg kommen sollte. Was soll die Frage also, das steht doch ganz klar in der StVO?

Das Gericht sieht das anders, und da sitzen Juristen!

Pony_und_Kleid

(21.12.2019, 02:11)Klartexter schrieb: [ -> ]Das Gericht sieht das anders, und da sitzen Juristen!

Zitat:Vor Gericht und auf hoher See
bist du in Gottes Hand

(alter Juristenspruch)

Was ich damit sagen möchte: Eigentlich wäre alles im Gesetz geregelt, man müsste es nur lesen. Aber wenn die Sache vor Gericht geht, dann kannst du trotzdem nicht wissen, was dann passiert. Sonst gäbe es ja auch den Beruf des Rechtsanwalts nicht. Von dieser Diskrepanz ernährt sich eine ganze Branche, und zwar sehr gut. Fast so gut oder sogar besser als Zahnärzte sich von Karies ernähren.

UglyWinner

Ein zweifelhaftes Urteil das sicherlich nicht immer so gesprochen werden würde.
Eines ist jedoch sicher: Beim Rückwärtsfahren aus einer Einfahrt, aus einer Parklücke, ist doppelte Vorsicht geboten. Mehr auch nicht. Er ist deswegen kein Freiwild und zu 100% bei einem Crash schuld.

forest

(20.12.2019, 22:39)Klartexter schrieb: [ -> ]Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist schuld

Gerade bei belebten Straßen frage ich mich immer wieder, warum die Anwohner denn nicht rückwärts in ihre Grundstücke einfahren, denn da stehen sie ja noch auf der Straße und haben einen Überblick, ob sich andere Autos nähern. Vorwärts aus dem Grundstück auszufahren ist allemal besser, weil man besser auf die Straße sieht als wenn man rückwärts raus muss. Insofern ist das ergangene Urteil auch völlig richtig.

Mich stört das 'völlig'. Wie weit war denn das rückwärtsfahrende Auto schon auf der Durchfahrtsstraße? Der Knackpunkt ist  die Sichtbarkeit des rückwärtsfahrenden Autos für den Unfallgegner. Der muß notfalls halten, natürlich auch das rückwärts fahrende und das zuerst. Es ist eine Abwägung der beiden Sichtbarkeiten. Wenn es so wie die rückwärtsfahrende schildert glaubhaft war, ist das Urteil nicht richtig.

Jetzt kommt die hohe See vor Gericht:
Die rückwärts Fahrende ging in die nächste Instanz, was heißt, daß ein Urteil zu revidieren war (oder auch nicht). In welchem Verhältnis stehen die beteiligten Richter (Nasenlänge, Körpergeruch, alte kollegiale Rechnungen, Beförderungswünsche und -gebaren). Das gleiche gilt für die Unfallbeteiligten. Ihr Aussehen, ihr Auftreten, ihre Glaubwürdigkeit; zunächst scheint es nassforsch, den Schaden des rückwärtsfahrenden Autos geltend zu machen. Was aber, wenn die Vorfahrtsberichtigte aus mangelnder Vor- und Umsicht sich nicht an §1 StVO hielt oder gar ihr Recht stur durchsetzen wollte?
Dann kommts noch auf die Rechtsvertreter der Versicherung an. Die Versicherung hat kraft Kapital ein größeres Beeindruckungspotential, das ihre Rechtsvertreter gerne 'heraushängen' lassen.

Sophie

(20.12.2019, 22:39)Klartexter schrieb: [ -> ]Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist schuld

Gerade bei belebten Straßen frage ich mich immer wieder, warum die Anwohner denn nicht rückwärts in ihre Grundstücke einfahren, denn da stehen sie ja noch auf der Straße und haben einen Überblick, ob sich andere Autos nähern. Vorwärts aus dem Grundstück auszufahren ist allemal besser, weil man besser auf die Straße sieht als wenn man rückwärts raus muss. Insofern ist das ergangene Urteil auch völlig richtig.

Unter Umständen ist die Einfahrt so eng, dass es schwieriger erscheint von der belebten Straße aus rückwärts in sie hineinzumanövrieren als später dann wieder hinaus. Ich habe hier in der Nachbarschaft solche. Die Autos stehen alle mit der Schnauze nach vorne zur Garage in diesen. Obwohl das ausfahren ob parkender Autos sicher auch nicht leicht ist.

messalina

Eigentlich ist es ja insgesamt am besten, wenn immer nur einer 100% schuld ist, oder? Also unter dem Strich. Weil dann muss nur einer seine Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Wenn jetzt beide 50% schuld gewesen wären, oder 30/70, dann müssten beide ihre Versicherungen in Anspruch nehmen. Und beide würden beim Rabatt hochgestuft (außer sie hätten einen Rabattretter so wie ich). Und beide müssten die 250 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drinnen? Nanu

forest

Als Anlieger in einer schmalen Straße fahre ich rückwärts in die Garage und vorwärts eben raus auf die Straße. Trotzdem ist es brenzlig. Wenn einer hurtig daherkommt - solche Menschen und -innen gibt es immer wieder, dann keine Chance für mich. Ich strecke halt vorsichtig die Nase meines Autos raus in der Hoffnung, daß sie erkannt und notfalls gehalten wird. Bis jetzt toi, toi, toi. Ich fahre auch selbst die Straße nur in Schrittgeschwindigkeit, weil es den anderen Anliegern genauso geht; außerdem gibt es da Kinder, die hinter einem parkenden Auto nicht erkannt werden können. Es ist weder eine Spiel- noch sonstwie verkehrsberuhigte Straße, teils mit hohen Hecken begrenzt, aber die Sichtverhältnisse erlauben nichts anderes.

Neulich ein Quadratdepp hinter mir. Warnblink an, weil ich den hinter mir sehe und auf der Straße halten will, um rückwärts die Einfahrt zu nehmen. In dem Moment, wo ich links einordnend nach rechts lenke, um anschließend die Kurve in die Einfahrt rückwärts zu nehmen, will der rechts überholen, wo kein Platz zum Vorbeifahren ist und hupt auch noch.

forest

(21.12.2019, 12:24)messalina schrieb: [ -> ]Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drinnen? Nanu

Ja. Es geht nicht um Rabatte, sondern um Verkehrsregeln, bei denen man sich darauf verlassen können muß, daß sie eingehalten werden - natürlich auch von einem selbst.
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