Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Das Coronavirus

Jeder Satz, der lämger als 3 Zeilen ist, ist absolut verschwendet bei diesem schrecklichen Individuum.
Zitieren

(17.08.2020, 22:39)messalina schrieb:  Sie haben mir aber vorgeworfen ich würd der Polizei was falsches sagen. Und ich hab gesagt ich muss mich aber nicht selber belasten.

Ich weiß auch nicht, wie soll ich es Ihnen denn noch erklären? Also nochmal, der Reihe nach:

Ich versuch in Wirklichkeit nur total gesetzestreu zu sein. Ich schreib brav meinen Namen und meine Handynummer auf die Liste wie es im Infektionsgesetz steht (obwohl ich die Pizzeria anlügen dürfte weil die keine Behörde ist). Und wenn aber die Polizei mich anruft und nicht das Gesundheitsamt, weil die wegen irgendeiner Straftat ermitteln, dann versuch ich nur mich selber nicht zu belasten, da darf ich notfalls auch lügen, das entspricht auch genau dem Gesetz. Und ich verpetze auch niemand aus der Familie, das entspricht auch genau dem Gesetz. Verstehen Sie das nicht?

Und ich ruf auch zu gar nichts auf, und das mit der Strafvereitelung versteh ich gar nicht, welche Strafe vereitle ich denn? Nanu

Ihr Zitat:
Zitat:Und wenn aber die Polizei anruft und nicht das Gesundheitsamt,

sag ich einfach ich war das gar nicht aber ich hätte jemand erlaubt meine Nummer anzugeben

Sie haben also von polizeilichen Ermittlungen gesprochen.

Zur Ihren letzten Satz mit der Strafvereitelung. Ähm stimmt nicht ganz Innocent 
Zitat StGB § 258
Zitat:(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Clown
Zitieren

(17.08.2020, 22:46)Der Seher schrieb:  Jeder Satz, der lämger als 3 Zeilen ist, ist absolut verschwendet bei diesem schrecklichen Individuum.

Sie schreiben glaub nie mehr als 3 Zeilen, aber vielleicht sind ja für Sie alle hier schrecklich? Nanu
Zitieren

(17.08.2020, 22:47)Isidor schrieb:  Ihr Zitat:

Sie haben also von polizeilichen Ermittlungen gesprochen.

Zur Ihren letzten Satz mit der Strafvereitelung. Ähm stimmt nicht ganz Innocent 
Zitat StGB § 258
Clown

Danke, genau so hab ich's gemeint Happy  also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.
Zitieren

(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb:  Danke, genau so hab ich's gemeint Happy  also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.

Sie sind einfach charakterlos, damit ist alles zu Ihnen gesagt.
Zitieren

(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb:  Danke, genau so hab ich's gemeint Happy  also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.

Zitat:§ 153
Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das betrifft auch Aussagen gegenüber der Polizei. Und natürlich ist ihre Handlung strafbar.

Martin
Zitieren

(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb:  Danke, genau so hab ich's gemeint Happy  also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.

Ich habe bereits geschrieben, dass es Zeitvergeudung ist, auf Ihren Senf weiterhin zu reagieren.

Da mir Klartexter aber dringend angeraten hat, demjenigen aus dem Weg zu gehen,
der Sie bei diesem Senf bestärkt, mit seinen falsch ergoogelten juristischen Unkenntnissen,
eben auf diesem Umweg eine Bemerkung.
Ich gestatte mir sogar eine Belehrung:

Das Strafrecht umfasst Rechtsnormen, durch die bestimmtes Verhalten verboten und deshalb mit Strafe bedroht ist.
Ständig kommen neue Straftatbestände dazu. Die "Klassiker" aber sind Mord, Raub, Körperverletzung, Hausfriedensbruch.

Ordnungswidrigkeiten unterliegen im System schon dem Strafrecht, werden aber nur mit einer Geldbuße geahndet.
OWi werden auch nicht von der Staatsanwaltschaft sondern von der Verwaltungsbehörde verfolgt.

Das Zeugenschutzgesetz, wie ich schon geschrieben habe, findet im Strafverfahren Anwendung.
Es kann eintreten, wenn aufgrund des Aussage Gefahr für Leib, Leben ... besteht.
Natürlich fallen Angehörige auch und besonders darunter.

Dass Ihre Schweinerei nicht dazu gehört, dass Sie auch keinen Angehörigen schützen aber sich selbst,
dazu kein weiteres Wort, siehe hier erste Zeile!
Zitieren

(18.08.2020, 00:50)Martin schrieb:  
Zitat:§ 153
Falsche uneidliche Aussage


Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das betrifft auch Aussagen gegenüber der Polizei. Und natürlich ist ihre Handlung strafbar.

Martin

Das stimmt jetzt aber nicht? Nanu

Zitat:Falschaussage: Das sind die Voraussetzungen
...

Polizei und Staatsanwaltschaft sind KEINE zuständigen Stellen! Eine Falschaussage dort ist nicht nach § 153 StGB strafbar!

https://www.strafverteidiger-hamburg.com...chaussage/ 
Zitieren

(18.08.2020, 09:29)messalina schrieb:  Das stimmt jetzt aber nicht? Nanu

Geht ihnen jetzt endlich die Muffe?   Clown Clown

@"Martin" hat den Hundertdreiundfünfziger nicht ins Spiel gebracht,

aber der mit den Schlappohren,   der Bilderechteverletzer!  
hier sein Liebling Jubel
Zitieren

(18.08.2020, 09:57)nomoi III schrieb:  Geht ihnen jetzt endlich die Muffe?   Clown Clown

Natürlich nicht, ich hab nur gegoogelt und rausgefunden dass ich recht hab Happy  ich find's aber trotzdem gut dass wir diskutiert haben. Weil bisschen was hab ich doch wieder gelernt, das ist das gute am Forum.

Ich hab auch schon wieder eine neue Idee wie ich es noch anders machen könnte, damit ich wirklich auf der sicheren Seite bin: also, als erstes schreib ich meinen Namen in Krakelschrift. Oder wenn ich nicht alleine bin lass ich meinen Mann meinen Namen schreiben (es muss ja nur ein Name angegeben werden). Dann kann man mich schon mal nicht über die Schrift rausfinden.

Und wenn die Polizei anruft sag ich, ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich da war, eher nicht. Und dass vielleicht jemand meinen Namen benutzt hat, könnte ja sein? Die Leute sind ja so böse inzwischen. Dann können sie mich schon mal nicht mehr verdächtigen dass ich da ein Handy geklaut hab oder so, k.A.

Und gesehen als Zeugin hätte ich eh nichts, weil ich immer wegkucke. Weil sonst könnte ich ja seit neustem eine Strafe von 1000 Euro kriegen wegen gaffen, und ich muss mich ja nicht selber als strafbare Gafferin belasten. Wenn, dann könnte ich nur den Pizzabelag beschreiben wenn ihnen das was nützt.

Und wenn aber doch nur das Gesundheitsamt anruft, kann ich mir immer noch überlegen ob ich mich erinnere. Weil von denen in Quarantäne geschickt werden will ich eigentlich nicht? Nanu Das mach ich dann lieber freiwillig, also aufpassen dass ich niemand anstecke.

Das müsste jetzt aber wirklich alles legal sein, oder?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Der Seher
12.03.2023, 18:21
Letzter Beitrag von Martin
04.03.2023, 17:41
Letzter Beitrag von Martin
20.12.2022, 17:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste