Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Die E-Scooter kommen!
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Martin

(04.04.2019, 08:06)Bogdan schrieb: [ -> ]Der Disput geht los, wenn die ersten Kinder auf den Gehweg schwer verletzt werden.

Kinder resp. Jugendliche werden die ersten sein, die mit diesen Teilen fahren. Preislich mit ca. 300 Euro auch im üblichen Geschenke-Range für Weihnachten oder Geburtstage.

Martin

Sophie

(04.04.2019, 08:09)Martin schrieb: [ -> ]Kinder resp. Jugendliche werden die ersten sein, die mit diesen Teilen fahren. Preislich mit ca. 300 Euro auch im üblichen Geschenke-Range für Weihnachten oder Geburtstage.

Martin

Das macht die Gehwege gewiss deutlich sicherer.
Es wird 2 Modelle mit unterschiedlicher Leistung geben. Die langsameren müssen die Gehwege benutzen, die schnelleren Modelle die Radwege oder die Strasse. Betroffen sind dadurch alle Verkehrsteilnehmer, darauf darf man sich so richtig freuen.

Sophie

Die angedachten Vorschriften zu diesen Teilen sind so widersprüchlich wie nur irgendwas.

>>Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach möglichem Maximaltempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen. <<

>>Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben klar Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.<<

Wieso lässt man ein elektrisches Fahrzeug zu, das sogar Kinder ab 12 Jahren fahren dürfen, das nur auf Gehwegen benutzt werden darf dort aber 12 km/h fahren kann? Man wird als Fahrradfahrer verwarnt, wenn man in einer Spielstraße mehr als 7 km/h fährt. Das wäre also die richtige Maximalgeschwindigkeit für diese kleineren E-Scooter.

Haben die überhaupt einen Tacho?

In der in diesem Artikel aufgeführten Ausstattungsliste ist nichts davon zu lesen!

Das ist bodenlos unverantwortlich. 12 km/h  ist nicht wenig, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Das tut ordentlich weh und kann zu schweren Verletzungen führen. Wieso werden diese Teile besser gestellt als Radfahrer?

https://www.focus.de/auto/neuheiten/kind...44942.html

FCAler

(04.04.2019, 10:02)Sophie schrieb: [ -> ]Die angedachten Vorschriften zu diesen Teilen sind so widersprüchlich wie nur irgendwas.

>>Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach möglichem Maximaltempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen. <<

>>Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben klar Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.<<

Wieso lässt man ein elektrisches Fahrzeug zu, das sogar Kinder ab 12 Jahren fahren dürfen, das nur auf Gehwegen benutzt werden darf dort aber 12 km/h fahren kann? Man wird als Fahrradfahrer verwarnt, wenn man in einer Spielstraße mehr als 7 km/h fährt. Das wäre also die richtige Maximalgeschwindigkeit für diese kleineren E-Scooter.

Haben die überhaupt einen Tacho?


In der in diesem Artikel aufgeführten Ausstattungsliste ist nichts davon zu lesen!

Das ist bodenlos unverantwortlich. 12 km/h  ist nicht wenig, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Das tut ordentlich weh und kann zu schweren Verletzungen führen. Wieso werden diese Teile besser gestellt als Radfahrer?

https://www.focus.de/auto/neuheiten/kind...44942.html

Deinen Ausführungen,

können verantwortungsvolle Menschen nur zustimmen, dem ist nichts hinzu zu fügen!

Es muss bestimmt nicht alles gut und ein Segen für die Menschheit sein, nur dass die Industrie und Geschäftemacher ihren Reichtum vermehren können!   Stur

nomoi

(04.04.2019, 15:09)messalina schrieb: [ -> ]....... Und es kann ganz schön gefährlich sein wenn man von einem rücksichtslosen Fußgänger vom E-Scooter geschubst wird.

Harmlose E-Scooterfahrer gegen .... Gewaltphantasie eines ganz harmlosen Weibes

[Bild: 56165157_1885316738240854_78612620670371...e=5D01A890]

Bogdan

(04.04.2019, 15:09)messalina schrieb: [ -> ]Und die Fußgänger müssen dann eben mehr aufpassen, weil die dürfen die mit den E-Scootern auch nicht so einfach behindern oder gefährden. Das kann man schon erwarten finde ich, dass die auch bisschen mehr kucken in Zukunft? Weil in der StVO steht ja, dass "niemand" einen anderen behindern und gefährden darf. Und es kann ganz schön gefährlich sein wenn man von einem rücksichtslosen Fußgänger vom E-Scooter geschubst wird.

Berichte aus den USA bestätigen Ihre Befürchtungen.
Auch der ADFC sieht das so. Es wird aber nichts ändern. Der E-Scooter auf den Gehwegen wird kommen.

E-Roller: ADFC und Verkehrswacht befürchten viele Unfälle

Ein Mann / Jugendlicher mit 80 Kilo mit einer Geschwindigkeit von ... fährt ein Kind an, dass nicht mit dem schnellen Gefährt auf dem Gehweg rechnet. Den Rest brauche ich nicht auszuführen.

Sophie

(04.04.2019, 15:09)messalina schrieb: [ -> ]Hmm, es ist aber glaube ich schon ein gewisser Unterschied, ob es eine Spielstraße ist oder ein Gehweg? Nanu

Also, in einer Spielstraße sind erstmal alle Fahrzeuge verboten und müssen mit Extraschildern erlaubt werden, so wie auf einem Gehweg, wenn man da "Fahrräder frei" oder so ähnlich hinschreibt. Die mit der Extraerlaubnis müssen dann aber alle Schrittgeschwindigkeit fahren.

Aber auf Gehwegen sind z. B. radelnde Kinder bis 8 Jahren und ein radelnder Elternteil dazu immer automatisch erlaubt. Und die können dann beide so schnell radeln wie sie können, jedenfalls die Kinder, weil die müssen ja da fahren. Bei gemeinsamen Rad- und Gehwegen ist es glaub so ähnlich, da gibt es auch keine Schrittgeschwindigkeit.  Und so ist es dann eben auch mal mit den 12km/h-Rollern. Die müssen ja auch da fahren, die sind nicht bloß gnädiger Weise extra erlaubt. Und dann dürfen sie eben so schnell fahren wie sie gehen, also rein technisch meine ich jetzt, also dann eben 12 km/h. So habe ich das jedenfalls bis jetzt immer verstanden?

Und die Fußgänger müssen dann eben mehr aufpassen, weil die dürfen die mit den E-Scootern auch nicht so einfach behindern oder gefährden. Das kann man schon erwarten finde ich, dass die auch bisschen mehr kucken in Zukunft? Weil in der StVO steht ja, dass "niemand" einen anderen behindern und gefährden darf. Und es kann ganz schön gefährlich sein wenn man von einem rücksichtslosen Fußgänger vom E-Scooter geschubst wird.

Ich betrachte das als einen Satire-Beitrag. Als solcher ist er durchaus gelungen.

Die Realtität sieht dann so aus:

§ 2 Abs. 5 StVO

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.“

Bezüglich der von mir sog. Spielstraße, hast Du teilweise recht, nur gibt es echte Spielstraßen so gut wie nicht. Die mit dem blauen Schild 325.1 gekennzeichneten Flächen sind verkehrsberuhigte Bereiche, umgangssprachlich hat sich der Begriff Spielstraße dafür eingebürgert. Diese meinte ich, in ihnen sind Fahrzeuge erlaubt und sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was das ist darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, allgemein wird von einer Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h ausgegangen. In einem verkehrsberuhigten Bereich, ist aber jedenfalls regelmäßig mehr Platz als auf einem Gehweg. Weswegen es zwangsläufig notwendig wäre, Fahrzeuge, die sich auf diesem bewegen dürfen, auch nicht schneller fahren zu lassen.

Lass das einfach mit dem E-Scooter, wenn du nicht in der Lage - besser nicht willens bist, auf Fußgänger aufzupassen und Rücksicht zu nehmen, sondern von diesen auch noch besondere Vorsichtsmaßnahmen einforderst.

Sophie

(04.04.2019, 17:16)messalina schrieb: [ -> ]War aber keine Satire! Und in dem § 2 steht es doch ganz ähnlich wie ich es geschrieben habe, oder nicht? Nanu Ich wollte ja nur sagen, es ist eben keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Dass man seine Geschwindigkeit "soweit erforderlich" mal "anpasst" ist ja eigentlich klar, also dass man nicht Sturm klingelt und von hinten mit 12 km/h in eine Fußgängergruppe reinfährt die nicht weg kann. Auch als Fußgänger passt man ja seine Geschwindigkeit an wenn es mal wo verstopft ist und boxt sich da nicht einfach durch.

Und dass Fußgänger jetzt eben auch welche haben auf die sie mal Rücksicht nehmen müssen das ist jetzt eben so. Weil wir sind im Zeitalter der Elektromobilität angekommen und da müssen alle lernen wie man damit umgeht. Es ist ja für's Klima.

Außerdem steht das schon immer so in der StVO, nur die Fußgänger haben vielleicht geglaubt die gilt nicht für sie? Stimmt aber nicht.
Jetzt sind wir wieder bei dem Punkt, dass du weltmeisterlich im Sichdummstellen bist. Warum genau meinst du, dass diese Geräte ein Versicherungskennzeichen brauchen?


Und ich bin mir sicher, dass das mit der Geschwindigkeit, die an die Fußgänger anzupassen ist, unterhalb von den 7 km/h ist, die man in Spielstraßen selbst wenn sie leer sind höchstens fahren darf. Anders ergibt das auch keinen Sinn. Ggf. muss man den $ 2 Abs. 5. noch deutlicher formulieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist per se verpflichtend. Natürlich soll auch kein Fußgänger einen E-Scooter-Fahrer gefährden, behindern, über Gebühr blablabla - nur ist es eben so, wie mit dem Auto auch. Derjenige, der ein Gerät bewegt hat die schlechteren Karten, ist der, der vorausschauender sein muss als der Fußgänger, der an dem es hängen bleibt, wenn etwas passiert. Nicht umgekehrt.

leopold

Ich habe gestern im Fernsehen ein Interview mit einem Verkehrsspezialisten gesehen: Der sagte, dass es mehr Unfälle geben werde, weil die langsameren Roller auch auf dem Gehweg fahren dürfen. Die Frage sei seiner Meinung nach nur, wie viel mehr Unfälle es geben werde und wie schwer diese sein werden. In anderen Ländern habe man wegen der zahlreichen schweren Unfälle bereits die Konsequenzen gezogen.

Mal sehen, ob das dann auch wieder der dämliche Andreas Scheuer verkündet, wenn es hier so weit ist. Vermutlich nicht.
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