25.10.2021, 20:51
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Seit 2 Monaten bin ich vom Amtsgericht bestellter Betreuer einer Person.
Die damit verbundene Arbeit ist zumindest am Anfang sehr umfangreich, (Vermögensaufstellung incl. der Schätzung von Möblierung und sonstigem Zeug im Besitz,) was nachkommt weiß ich noch nicht.
Jetzt, wie aus dem Nirwana, kommen Rechnungen vom Gericht für die betreute Person, diese habe ich zur Überweisung dieser Betreuten zu geben. Einfach, wenn nicht auch Erklärungsbedarf notwendig wird.
Auch ich erkenne den Grund für diese Rg. nicht, also frage ich beim Rechtspfleger nach.
OK, verstanden ....
Rechtspfleger gibt hilfreiche Hinweise, JEDER sollte mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Generalvollmacht erteilt haben, dann wird im Falle des Falles Vieles vereinfacht und auch "kostenlos."
Ich überlasse ohne weitere Erläuterung die Problematik und Lösung den geschätzten Mitforisten.
Auch meine Frau und ich hatten keine solche, jetzt schon.
Die von mir betreute Person wird diese Vollmacht erteilen, es ändert sich für sie nichts, ich bleibe "Betreuer," nur dass bei Gericht die Akte geschlossen wird.
Und die Gewissenserforschung wird damit erleichtert:
Generalvollmacht für Privatperson - Vollmacht Muster (vollmacht-muster.de)
Seit 2 Monaten bin ich vom Amtsgericht bestellter Betreuer einer Person.
Die damit verbundene Arbeit ist zumindest am Anfang sehr umfangreich, (Vermögensaufstellung incl. der Schätzung von Möblierung und sonstigem Zeug im Besitz,) was nachkommt weiß ich noch nicht.
Jetzt, wie aus dem Nirwana, kommen Rechnungen vom Gericht für die betreute Person, diese habe ich zur Überweisung dieser Betreuten zu geben. Einfach, wenn nicht auch Erklärungsbedarf notwendig wird.
Auch ich erkenne den Grund für diese Rg. nicht, also frage ich beim Rechtspfleger nach.
OK, verstanden ....
Rechtspfleger gibt hilfreiche Hinweise, JEDER sollte mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Generalvollmacht erteilt haben, dann wird im Falle des Falles Vieles vereinfacht und auch "kostenlos."
Ich überlasse ohne weitere Erläuterung die Problematik und Lösung den geschätzten Mitforisten.
Auch meine Frau und ich hatten keine solche, jetzt schon.
Die von mir betreute Person wird diese Vollmacht erteilen, es ändert sich für sie nichts, ich bleibe "Betreuer," nur dass bei Gericht die Akte geschlossen wird.
Und die Gewissenserforschung wird damit erleichtert:
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