24.11.2020, 16:35
Zitat:
- Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.
- Alkoholausschank wird in allen Bereichen verboten, in denen eine Maskenpflicht gilt.
- Der Wechselunterricht mit geteilten Kassen wird neben den Realschulen und Gymnasien nun auch auf Mittelschulen ausgeweitet - dort ab der siebten Klasse.
- Im Einzelhandel muss pro Kunde 20 Quadratmeter Fläche verfügbar sein.
- Auch vor Geschäften und auf Parkplätzen, etwa vor Supermärkten und Baumärkten, gilt eine Maskenpflicht.
- Verbot von Präsenzunterricht von außerschulischen Einrichtungen wie Fahrschulen oder Musikschulen.
- In Firmen gilt eine Maskenpflicht, wenn man sich bewegt und auch am Arbeitsplatz, wenn man dort den Mindestabstand nicht einhalten kann.
- Verbot von Kunsthandwerkermärkten, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.
Quelle des Zitates
Sie sollen ab Freitag 18.00 Uhr gelten.
Aus meiner Sicht ist, sind die Maßnahmen die richtige Entscheidung.
Die Stadt sollte auch noch stärker gegen die Verweigerer der Maskenspflicht vorgehen.