30.10.2020, 12:26
Ich bin jetzt total verwirrt. Ich hab gerade die neuste Coronaverfügung der Stadt gelesen, da steht drinnen:
Die in § 24 Satz 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung festgelegte Maskenpflicht gilt auf dem Stadtgebiet der Stadt Augsburg in folgenden öffentlichen Bereichen:
..
Augsburger Straße, Pferseer Straße
..
Kuhsee
Und in dem § 24 steht drinnen:
Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen ...
Nichts mehr mit Radfahrern, Roller und so, also dass die befreit sind. Auch Fußgänger haben sie gestrichen, also dass die Maskenpflicht nur für Fußgänger gilt. Das war nämlich in der Coronaverfügung der Stadt am 13.10. noch so drinnen:
Auf folgenden stark frequentierten Plätzen und Straßen ist von Fußgängern eine Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 1 der 7. BayIfSMV zu tragen
Und das ist jetzt aber weg!
Und jetzt kommt das was mich so verwirrt, es gibt da so Stadtpläne dazu, da ist z. B. die Augsburger Straße ganz orange, nicht nur die Gehwege sondern auch die Straße. Und auf dem Stadtplan mit dem Kuhsee ist auch das Wasser orange. Und an der Wertach auch die Radwege.
Das heißt doch jetzt, dass ich im Auto auch Maske anziehen muss wenn ich auf der Augsburger Straße fahr, oder mit dem Rad an der Wertach, oder wenn ich im Kuhsee schwimme. Okay da ist es jetzt zu kalt, aber die Angler müssen dann auch auf dem Boot Maske anziehen, auch wenn sie ganz allein im Boot sind und 100 m vom Ufer weg.
Am meisten interessiert mich aber das im Auto, weil ich ja öfter durch die Augsburger Straße fahr. Gilt da jetzt die Coronaverfügung vor der Straßenverkehrsordnung? Das müsste ich jetzt schon wissen? Weil ab heute abend ist es ja schon so weit, und je nachdem würde es dann 250 Euro kosten wenn ich keine anzieh oder 60 Euro wegen Vermummung wenn ich eine anhab.
Die in § 24 Satz 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung festgelegte Maskenpflicht gilt auf dem Stadtgebiet der Stadt Augsburg in folgenden öffentlichen Bereichen:
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Augsburger Straße, Pferseer Straße
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Kuhsee
Und in dem § 24 steht drinnen:
Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen ...
Nichts mehr mit Radfahrern, Roller und so, also dass die befreit sind. Auch Fußgänger haben sie gestrichen, also dass die Maskenpflicht nur für Fußgänger gilt. Das war nämlich in der Coronaverfügung der Stadt am 13.10. noch so drinnen:
Auf folgenden stark frequentierten Plätzen und Straßen ist von Fußgängern eine Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 1 der 7. BayIfSMV zu tragen
Und das ist jetzt aber weg!
Und jetzt kommt das was mich so verwirrt, es gibt da so Stadtpläne dazu, da ist z. B. die Augsburger Straße ganz orange, nicht nur die Gehwege sondern auch die Straße. Und auf dem Stadtplan mit dem Kuhsee ist auch das Wasser orange. Und an der Wertach auch die Radwege.
Das heißt doch jetzt, dass ich im Auto auch Maske anziehen muss wenn ich auf der Augsburger Straße fahr, oder mit dem Rad an der Wertach, oder wenn ich im Kuhsee schwimme. Okay da ist es jetzt zu kalt, aber die Angler müssen dann auch auf dem Boot Maske anziehen, auch wenn sie ganz allein im Boot sind und 100 m vom Ufer weg.
Am meisten interessiert mich aber das im Auto, weil ich ja öfter durch die Augsburger Straße fahr. Gilt da jetzt die Coronaverfügung vor der Straßenverkehrsordnung? Das müsste ich jetzt schon wissen? Weil ab heute abend ist es ja schon so weit, und je nachdem würde es dann 250 Euro kosten wenn ich keine anzieh oder 60 Euro wegen Vermummung wenn ich eine anhab.