13.10.2020, 22:35
(13.10.2020, 21:11)Martin schrieb: Rumms. Und schon ist es soweit:
Zitat:Die Pflicht gilt nur für Fußgänger, Radfahrer und Rollerfahrer sind nicht betroffen.
Und wer kontrolliert das? Natürlich niemand.
Martin
Ob da Tretroller oder E-Scooter gemeint sind? Ich müsste das jetzt wissen damit ich den richtigen Roller mitnehm. Ich ruf glaub morgen mal bei der Coronahotline an, aber ich glaube mehr dass Tretroller gemeint sind.
Und wie ist das eigentlich wenn man den Tretroller schiebt, dann ist man doch trotzdem noch Rollerfahrer und braucht keine Maske? Und wenn wirklich die Polizei kommt könnte ich ja schnell den Fuß draufstellen, dann wär ich auf jeden Fall Rollerfahrerin und hätte nur kurz gestoppt, verkehrsbedingt, weil ich geglaubt hab mir läuft ein Fußgänger rein.
Ich versteh nur nicht wo da jetzt coronamäßig der Unterschied sein soll ob ich zu Fuß geh oder mit dem Tretroller in Schrittgeschwindigkeit durch die Annastraße fahr? Aber ich versteh so viele Coronaregeln nicht.