25.05.2020, 08:51
(25.05.2020, 08:14)nomoi III schrieb: "Schwerlich zu verhindern" lässt sich m.E. schon daraus ableiten, dass auch die Polizei den Fotografen nicht gestoppt hat.Sollte eigentlich die Konsequenz daraus sein, ja.
In der Zwischenzeit, "bin Bettflüchter," habe ich mich vllt. etwas schlauer machen können.
Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person möglich.
Die Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich
nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG).
Grundlage dieser Regelungen ist das Recht am eigenen Bild
(allgemeines Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz abgeleitet.)
Ich hoffe sehr, dass die Polizei Anzeige gegen den Fotografen stellt,
dieser entsprechend der Vielzahl von fehlenden Einwilligungen (Mehrfachtäter!)
ordentlich bestraft wird!