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Selfie mit dem Stimmzettel: Bundeswahlleiter stellt 42 Strafanzeigen
#1

Zitat:Das Filmen und das Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten, um das Wahlgeheimnis zu schützen. Doch bei der Bundestagswahl im September halten sich nicht alle Wähler daran. Der Bundeswahlleiter zieht die Konsequenzen.

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Bundeswahllei...96344.html 

Muss man wirklich die Gerichte bemühen, nur weil ein paar Hirsche ihren Stimmzettel fotografieren?  No

Martin
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#2

(23.10.2017, 07:03)Martin schrieb:  Muss man wirklich die Gerichte bemühen, nur weil ein paar Hirsche ihren Stimmzettel fotografieren?  No

Martin

Mehr noch!

Man muss die Wahl annulieren und neu ansetzen!! Devil
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#3

(23.10.2017, 09:23)bbuchsky schrieb:  Mehr noch!

Man muss die Wahl annulieren und neu ansetzen!! Devil

Danke, Merkel 11!!!einself!11!

Martin
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#4

(23.10.2017, 07:03)Martin schrieb:  Muss man wirklich die Gerichte bemühen, nur weil ein paar Hirsche ihren Stimmzettel fotografieren?  No

Dahinter steht ein seltsames Grundrechtsverständnis des Wahlleiters. Die geheime Wahl ist im Kern ein Abwehrrecht des Bürgers. Damit nicht der Staat oder sonst jemand gegen seinen Willen Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erlangt. Wenn der Bürger auf dieses Recht völlig freiwillig verzichtet, dann ist das vielleicht nicht besonders schlau, aber doch nicht strafwürdig.

Das ist wie mit dem Bankgeheimnis. Die Bank darf nicht verraten, wie viel Geld ich auf dem Konto habe. Aber ich selbst darf das natürlich.

Aber nur zu, Herr Wahlleiter. So begeistert man junge Leute für Demokratie. Die Betroffenen gehen so schnell zu keiner Wahl mehr. Devil
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#5

Dann die formale Kontrolle: Sind das überhaupt Kreuzchen oder nur dahergepurzelte Plus-Zeichen?
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