18.03.2017, 10:47
(18.03.2017, 10:19)TomTinte schrieb: Da hoffe ich einmal, dass es zur Verurteilung ohne Geständnis reicht. Eigentlich sollte bei den geschilderten Taten Bewäöhrung überhaupt nicht auf der Tagesordnung sein.
Das sehe ich auch so. Ich hatte auch schon einen ganz anderen Text verfasst, den dann aber zurückgezogen.
Es ist nämlich gut möglich, dass die Eltern in einer anderen Konstellation aus Mangeln an Beweise oder eben im Zweifel für die Angeklagten hätten freigesprochen werden müssen.
Vermutlich hat der Richter die einzige Möglichkeit darin gesehen sie immerhin zu verurteilen, dass er ihnen eine Bewährungstrafe anbot. Und die Eltern haben sich gedacht: Naja, Bewährung und 7.000 Euro - da gehen wir mal nicht das Risiko ein, dass die der Tochter glauben.
Unbefriedigend in jedem Fall.