(09.04.2019, 12:23)messalina schrieb: Aber wenn man das jetzt wirklich ehrlich zuende denkt, dann darf ich auch gar kein Geld mehr sparen um mir irgendwann später mal Schuhe zu kaufen wenn sie gerade günstig sind, sondern muss das Geld immer gleich den Armen spenden, die es gerade jetzt brauchen. Ist doch so, oder? Weil der Art. 14 bezieht sich ja nicht nur auf Grundstücke, sondern eigentlich auf alles was man hat, auch Geld.
Art. 14 GG bezieht sich hauptsächlich darauf, dass er ermöglicht, Dinge wie Autobahnen und Bahn- und Stromtrassen zu bauen. Er kommt aber eigentlich nie tatsächlich zur Anwendung, aber er ist ein beliebtes Drohmittel des Staats, das gegen Leute (meistens Landwirte) eingesetzt wird, die bei so etwas nicht bereit sind, auch nur einen kleinen Streifen ihres Grundstücks freiwillig zu verkaufen.
In der Praxis kommt es dann doch zum Kaufvertrag; drüber steht dann "Kaufvertrag zur Abwendung der Enteignung". Aber sonst gibt es eigentlich keinen Unterschied zu einem normalen Kaufvertrag außer einem zusätzlichen Absatz, in dem die Geschichte mit der angedrohten Enteignung erwähnt wird und dass man jetzt deswegen verkauft.
Und es geht hier auch nicht um Art. 14 (auch wenn das von Politikern und in den Medien oft falsch dargestellt und von "Enteignung" gesprochen wird), sondern um "Vergesellschaftung" (Art. 15). Der 15 wurde aber tatsächlich noch nie angewendet. "Enteignung" ist halt als Wort irgendwie knackiger und "Vergesellschaftung" hat so einen kommunistischen Beigeschmack.
Übrigens ist bei beidem (Enteignung und Vergesellschaftung) eine Entschädigung, die dem Verkehrswert entspricht, fällig. Man könnte es also als Betroffener durchaus drauf ankommen lassen, das weiß nur fast niemand. Und deshalb kriegen sie am Ende doch Bammel, kurz bevor es so weit ist, dass tatsächlich enteignet wird und schließen doch noch einen Kaufvertrag ab.
Deshalb ist es auch völlig sinnlos, Geld zu enteignen. Rechte Tasche -> linke Tasche.