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Dampfplauderer Habeck
#11

(08.04.2019, 20:15)Martin schrieb:  Wenn das Ziel darin besteht, von niemanden mehr ernst genommen zu werden, ist er auf dem besten Weg. Ihre verzweifelte Smiley-Werferei spricht Bände.

Martin

Ich zitiere mal die Heimatzeitung, Martin:


Zitat:Der Grünen-Bundesvorsitzende Robert Habeck hält Enteignungen prinzipiell für denkbar. Wenn etwa Eigentümer brachliegender Grundstücke weder bauen noch an die Stadt verkaufen wollten, müsse notfalls die Enteignung folgen, sagte er der "Welt am Sonntag". Das Grundgesetz sehe solche Enteignungen zum Allgemeinwohl ausdrücklich vor. "Es wäre doch absurd, wenn wir das nur anwenden, um neue Autobahnen zu bauen, aber nicht, um gegen die grassierende Wohnungsnot vorzugehen."
https://www.augsburger-allgemeine.de/inc...87711.html 

Was soll daran so falsch sein?
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#12

(08.04.2019, 20:25)Klartexter schrieb:  Ich zitiere mal die Heimatzeitung, Martin:

Was soll daran so falsch sein?

Steht im Artikel des Eingangsposts, Klartexter. Er versucht es jedem recht zu machen, spricht sich für Enteignungen aus, dann doch wieder nicht so ganz usw.

Martin
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#13

(08.04.2019, 20:32)Martin schrieb:  Steht im Artikel des Eingangsposts, Klartexter. Er versucht es jedem recht zu machen, spricht sich für Enteignungen aus, dann doch wieder nicht so ganz usw.

Martin

Also differenziert er?

Während Sie der Meinung sind, dass Enteignung eben Enteignung sei?

Wenn ich die Aussagen Habecks (der mir nicht sympahtisch ist)

>>In der "Welt am Sonntag" schlug er vor, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz umgehend anordnen sollte, alle Grundstücke der Bundesimmobiliengesellschaft zu annehmbaren Preisen an die Kommunen abzugeben, wenn diese sich verpflichteten, darauf Sozialwohnungen zu errichten. 
 Auch sprach er sich für mehr Einsatz gegen Bodenspekulanten aus. Wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg zeigten, "muss notfalls die Enteignung folgen". "Das Grundgesetz sieht solche Enteignungen zum Allgemeinwohl ausdrücklich vor. Es wäre doch absurd, wenn wir das nur anwenden, um neue Autobahnen zu bauen, aber nicht, um gegen die grassierende Wohnungsnot vorzugehen", sagte Habeck.<<





richtig interpretiere, dann sind die Reaktionen, die auf seine Aussagen folgten an der Sache vorbeiargumentiert. Und der Kommentar in der SZ zeichnet sich nicht gerade durch Genauigkeit aus, eher sieht man einen neuen politischen Feind.

Vor allem das Argument, es wären durch Enteignung nicht mehr Wohnungen vorhanden geht natürlich an der Sache vorbei, wenn er Spekulationsgrundstücke enteignen lassen will, um darauf günstigen Wohnraum durch Staat oder Kommunen errichten zu lassen.

Ist es eigentlich in der heutigen Zeit völlig unmöglich, jemanden richtig zu zitieren und zu verstehen?

Und ich meine: ja das Grundgesetz gibt genau das her und zwar als Folge der Vorschrift Art. 14 Abs. 2 , dass Eigentum verpflichtet.

Wenn Wohnungsnot herrscht und ich bebaue ein Grundstück nur deshalb nicht, weil ich in ein paar Jahren ggf. noch viel mehr Kohle machen kann, dann hat das nichts mehr mit dem Wohl der Allgemeinheit zu tun.
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#14

(09.04.2019, 08:22)Sophie schrieb:  Wenn Wohnungsnot herrscht und ich bebaue ein Grundstück nur deshalb nicht, weil ich in ein paar Jahren ggf. noch viel mehr Kohle machen kann, dann hat das nichts mehr mit dem Wohl der Allgemeinheit zu tun.

Das stimmt.
Da hat aber sehr viel damit zu tun, dass sich auch schon sehr viele und immer mehr private Personen in Immobilien und Grundstücke als Kapitalanlage flüchten, weil andere Arten von sicheren Geldanlagen keinen Zins mehr abwerfen. Und die schwimmen dann natürlich gerne im Fahrwasser der steigenden Mietpreise mit.
Und wenn man schon über Enteignungen nachdenkt, dann sollte man auch darüber nachdenken, wer für die "Zinslosigkeit" - egal ob direkt oder indirekt - verantwortlich ist und auch diese dann in die Verantwortung nehmen, mit allem rechtlichen Konsequenzen. Es sind übrigens dieselben, die für die große soziale Ungleichheit in unserem Land verantwortlich sind.
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#15

(09.04.2019, 08:22)Sophie schrieb:  Und der Kommentar in der SZ zeichnet sich nicht gerade durch Genauigkeit aus, eher sieht man einen neuen politischen Feind.

Noch eine subjektive Wahrnehmung:
Der Herr Kister von der SZ stellt Habeck in die Kuscheltierecke, weil dieser wichtig rüberkommen wollend verfassungsrechtliche Banalitäten bräst.
Er enttarnt ihn. Nicht mehr, nicht weniger - auffallend nur, daß man als Grüner  vor der SZ nicht unbedingt sicher sein kann. Find ich gut und der Artikel freut mich.
'Ein neuer Feind' sieht anders aus, nicht wie ein Pandabär.
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#16

(09.04.2019, 09:59)forest schrieb:  Noch eine subjektive Wahrnehmung:
Der Herr Kister von der SZ stellt Habeck in die Kuscheltierecke, weil dieser wichtig rüberkommen wollend verfassungsrechtliche Banalitäten bräst.
Er enttarnt ihn. Nicht mehr, nicht weniger - auffallend nur, daß man als Grüner  vor der SZ nicht unbedingt sicher sein kann. Find ich gut und der Artikel freut mich.
'Ein neuer Feind' sieht anders aus, nicht wie ein Pandabär.

Also er muss doch als Politiker zu dieser Frage eine Meinung vertreten, oder? Und wenn er der Meinung ist, dass das was in Berlin gefordert wird zu weit geht(er das ggf. auch nicht vom Grundgesetz gedeckt sieht) er sich aber eine verfassungskonforme Enteignung vorstellen könnte, dann macht er sich damit nicht wichtig und bräst auch keine Banalitäten. Wenn man zu diesem Schluss kommt, dann ist man übellaunig.
 
Ich kann es so gar nicht leiden, wenn man Menschen Politiker in Schubladen ablegt und dann nur noch nach dem auf dieser stehendem Etikett bewertet und überhaupt nicht mehr prüft, was dieser tatsächlich sagt, bezweckt in einem konkreten Fall tut oder nicht tut.

Man vernichtendsten trifft man seine Feinde durch Lächerlichmachen.
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#17

(09.04.2019, 12:23)messalina schrieb:  Aber wenn man das jetzt wirklich ehrlich zuende denkt, dann darf ich auch gar kein Geld mehr sparen um mir irgendwann später mal Schuhe zu kaufen wenn sie gerade günstig sind, sondern muss das Geld immer gleich den Armen spenden, die es gerade jetzt brauchen. Ist doch so, oder? Nanu Weil der Art. 14 bezieht sich ja nicht nur auf Grundstücke, sondern eigentlich auf alles was man hat, auch Geld.

Art. 14 GG bezieht sich hauptsächlich darauf, dass er ermöglicht, Dinge wie Autobahnen und Bahn- und Stromtrassen zu bauen. Er kommt aber eigentlich nie tatsächlich zur Anwendung, aber er ist ein beliebtes Drohmittel des Staats, das gegen Leute (meistens Landwirte) eingesetzt wird, die bei so etwas nicht bereit sind, auch nur einen kleinen Streifen ihres Grundstücks freiwillig zu verkaufen.

In der Praxis kommt es dann doch zum Kaufvertrag; drüber steht dann "Kaufvertrag zur Abwendung der Enteignung". Aber sonst gibt es eigentlich keinen Unterschied zu einem normalen Kaufvertrag außer einem zusätzlichen Absatz, in dem die Geschichte mit der angedrohten Enteignung erwähnt wird und dass man jetzt deswegen verkauft.

Und es geht hier auch nicht um Art. 14 (auch wenn das von Politikern und in den Medien oft falsch dargestellt und von "Enteignung" gesprochen wird), sondern um "Vergesellschaftung" (Art. 15). Der 15 wurde aber tatsächlich noch nie angewendet. "Enteignung" ist halt als Wort irgendwie knackiger und "Vergesellschaftung" hat so einen kommunistischen Beigeschmack.

Übrigens ist bei beidem (Enteignung und Vergesellschaftung) eine Entschädigung, die dem Verkehrswert entspricht, fällig. Man könnte es also als Betroffener durchaus drauf ankommen lassen, das weiß nur fast niemand. Und deshalb kriegen sie am Ende doch Bammel, kurz bevor es so weit ist, dass tatsächlich enteignet wird und schließen doch noch einen Kaufvertrag ab.

Deshalb ist es auch völlig sinnlos, Geld zu enteignen. Rechte Tasche -> linke Tasche.
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#18

(09.04.2019, 11:00)Sophie schrieb:  Also er muss doch als Politiker zu dieser Frage eine Meinung vertreten, oder? Und wenn er der Meinung ist, dass das was in Berlin gefordert wird zu weit geht(er das ggf. auch nicht vom Grundgesetz gedeckt sieht) er sich aber eine verfassungskonforme Enteignung vorstellen könnte, dann macht er sich damit nicht wichtig und bräst auch keine Banalitäten. Wenn man zu diesem Schluss kommt, dann ist man übellaunig.
 
Ich kann es so gar nicht leiden, wenn man Menschen Politiker in Schubladen ablegt und dann nur noch nach dem auf dieser stehendem Etikett bewertet und überhaupt nicht mehr prüft, was dieser tatsächlich sagt, bezweckt in einem konkreten Fall tut oder nicht tut.

Man vernichtendsten trifft man seine Feinde durch Lächerlichmachen.

Zwar kein Feind, aber ich mag ihn nicht (besonders) und übellaunig deswegen, weil er voreilig und in der Sache nicht breit und tief genug die rechtlichen Voraussetzungen für Enteignungen darlegt. In meinen Augen ist er halt ein Teddybär, der brummt, wenn man ihn gautscht. Das mag er und sonnt sich an seinem Brummen. SZ-Kister hat das mit
Robert Habeck, aktueller Pandabär der deutschen Politik, weiß tatsächlich, wie man populär bleibt
eleganter und treffender transportiert.

Freitags, zweiwöchentlich, ist im  Thomas Fischer  drin wie du weißt, zwar eher strafrechtlich unterwegs und dabei oft den Ruf nach härteren Strafen relativierend, weil die bestehende Gesetzeslage durchaus ausreicht und Verschärfungen weder nötig wären noch etwas brächten, aber bei seinen Touren blickt er oft auch seitwärts des Wegs. So wäre es nicht verwunderlich, wenn er auch dieses Thema mehr oder weniger heftig streift; Enteignungen sind bestimmt nahe am Strafrecht gebaut.
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#19

(09.04.2019, 13:48)forest schrieb:  So wäre es nicht verwunderlich, wenn er auch dieses Thema mehr oder weniger heftig streift; Enteignungen sind bestimmt nahe am Strafrecht gebaut.

Das ist natürlich Quatsch, in Tübingen werden schon erste Maßnahmen ergriffen, um die Grundstücksspekulanten zur Raison zu bringen. Schon interessant, dass es ausgerechnet die angeblich neoliberalen Grünen sind, die bereit sind, gegen das Spekulantentum vorzugehen:

Zitat:Die Stadt Tübingen geht gegen Grundstücksbesitzer vor, die nicht bauen. Die ersten Briefe werden nach Ostern verschickt, sagt Oberbürgermeister Palmer. Zuerst werde ein Bußgeld angedroht, dann der Aufkauf durch die Stadt.   


Tübingen droht Grundstücksbesitzern mit Enteignungen 
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#20

Also.

So lange in diesem Forum weierhin von "Enteignung" (Art. 14 GG) statt richtigerweise von "Vergessellschaftung" (Art. 15) die Rede ist, bin ich jetzt raus aus dieser Diskussion.

Ich habe jetzt schon mehrfach und detailliert erklärt, was genau der Unterschied ist, und wo es Gemeinsamkeiten gibt, und es nutzt offenbar gar nichts.

Dann f:::t euch doch alle selber.
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