25.10.2018, 18:32
Die Kirchen dürfen bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr sehr gute Entscheidung.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr sehr gute Entscheidung.
Zitat:Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland als Arbeitgeber, der seit Jahren kontrovers diskutiert wird. Dabei geht es einerseits um das vom Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei ihren Angelegenheiten, also ihre Autonomie. Auf der anderen Seite steht das Diskriminierungsverbot, das für Religionszugehörigkeit, aber auch Alter oder Geschlecht gilt.
http://www.spiegel.de/karriere/bundesarb...35068.html