30.06.2017, 11:58
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde durch den Bundestag beschlossen.
Wer kommt überhaupt immer auf solche Wortschöpfungen?
Was ist offenkundig? Wo ist da die Grenze. Ich meine nicht eindeutige Fälle.
Was sind weniger eindeutige Fälle?
Wer entscheidet ob es durch die Meinungsfreiheit bedeckt?
Da wird doch die Türe zur Verhinderung der Meinungsfreiheit weit aufgestoßen. Und wieder wird ein freiheitlich-demokratisches Grundrecht eingeschränkt. Ganz langsam hebelt man die Idee der Gründungsväter des GG aus.
Ich hoffe, dass sich jemand findet der vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreicht.
Meldung
Wer kommt überhaupt immer auf solche Wortschöpfungen?
Zitat:Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sollen demnach "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen...
Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
Was ist offenkundig? Wo ist da die Grenze. Ich meine nicht eindeutige Fälle.
Was sind weniger eindeutige Fälle?
Wer entscheidet ob es durch die Meinungsfreiheit bedeckt?
Da wird doch die Türe zur Verhinderung der Meinungsfreiheit weit aufgestoßen. Und wieder wird ein freiheitlich-demokratisches Grundrecht eingeschränkt. Ganz langsam hebelt man die Idee der Gründungsväter des GG aus.
Ich hoffe, dass sich jemand findet der vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreicht.
Zitat:Bei einer Anhörung im Bundestag Mitte Juni hatten dagegen noch acht von zehn Sachverständigen, die die Bundesregierung selbst als Experten geladen hatte, das Gesetz für verfassungswidrig erklärt . Bürgerrechtler, Netzaktivisten und die großen Tech-Firmen des Silicon Valley hatten sich ebenso gegen die von Maas präsentierte Fassung ausgesprochen.
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