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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Paul - 30.06.2017

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde durch den Bundestag beschlossen.

Wer kommt überhaupt immer auf solche Wortschöpfungen? 


Zitat:Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sollen demnach "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen...
Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Was ist offenkundig? Wo ist da die Grenze. Ich meine nicht eindeutige Fälle.

Was sind weniger eindeutige Fälle?
Wer entscheidet ob es durch die Meinungsfreiheit bedeckt?

Da wird doch die Türe zur Verhinderung der Meinungsfreiheit weit aufgestoßen. Und wieder wird ein freiheitlich-demokratisches Grundrecht eingeschränkt. Ganz langsam hebelt man die Idee der Gründungsväter des GG aus.
Ich hoffe, dass sich jemand findet der vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreicht.

Zitat:Bei einer Anhörung im Bundestag Mitte Juni hatten dagegen noch acht von zehn Sachverständigen, die die Bundesregierung selbst als Experten geladen hatte, das Gesetz für verfassungswidrig erklärt . Bürgerrechtler, Netzaktivisten und die großen Tech-Firmen des Silicon Valley hatten sich ebenso gegen die von Maas präsentierte Fassung ausgesprochen.


Meldung 


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Martin - 30.06.2017

(30.06.2017, 11:58)Paul schrieb:  Was ist offenkundig? Wo ist da die Grenze. Ich meine nicht eindeutige Fälle.

Strafbewehrte Inhalte waren auch vorher schon verboten und wurden (zu Recht) sanktioniert. Die schwammige Formulierung dient vor allem dem Zweck, ein Klima der Unsicherheit, Bespitzelung und Denunziation zu erzeugen. Jede, im Rahmen der Meinungsfreiheit getätigte und inhaltlich zulässige politische Wortmeldung soll dem Schreibenden zukünftig das Gefühl vermitteln, bereits mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen. Dies gilt insbesondere für regierungskritische Wortmeldungen. 

Martin


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - bbuchsky - 30.06.2017

(30.06.2017, 12:24)Martin schrieb:  Strafbewehrte Inhalte waren auch vorher schon verboten und wurden (zu Recht) sanktioniert. Die schwammige Formulierung dient vor allem dem Zweck, ein Klima der Unsicherheit, Bespitzelung und Denunziation zu erzeugen. Jede, im Rahmen der Meinungsfreiheit getätigte und inhaltlich zulässige politische Wortmeldung soll dem Schreibenden zukünftig das Gefühl vermitteln, bereits mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen. Dies gilt insbesondere für regierungskritische Wortmeldungen. 

Martin

Ich finds super.

Dem geneigten Foristen erlaubt dieses "Gesetz" eine völlig neue Grafitti- Protestform.
Wer immer sich über eine Wand ärgert, geht hin und schreibt eine grobe Beleidigung darauf.
"Steinbach ist eine Mißgeburt!" etwa.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird die Mauer für die Beleidigung bestraft, wenn der Text nicht zeitnah entfernt wird.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, von Schwachsinnigen regiert zu werden.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Paul - 01.07.2017

(30.06.2017, 17:29)messalina schrieb:  Ich habe mal in die amtliche Begründung gekuckt, da steht:

"Ein Inhalt ist offensichtlich rechtswidrig, wenn zur Feststellung der Rechtswidrigkeit ... keine vertiefte Prüfung erforderlich ist."


Das hilft aber jetzt auch nicht wirklich weiter? Wenn ich Moderatorin bei Facebook wäre, dann wäre für mich erst mal gar nichts ohne vertiefte Prüfung klar. "Köterrasse" und "rapefugees" sind ja auch von Gerichten erlaubt worden, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Und wenn einer "du Depp" schreibt, vielleicht würde ja eine "vertiefte Prüfung" ergeben, dass der wirklich einer ist?

Ich würde als Facebook jedes Bußgeld bis zum BGH durchprozessieren, dann hat die Justiz wirklich die vielen vielen tausende Fälle zu entscheiden, vor denen die sich mit dem Gesetz drücken wollen.

Oft genug haben Gerichte entscheiden müssen, ob es eine Beleidigung war oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt. Jetzt soll das ein Mitarbeiter von Facebook und Co. entscheiden, der keine juristische Ausbildung hat. Die hoffe Facebook und Co wehren sich gegen das Gesetz.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Klartexter - 01.07.2017

(01.07.2017, 09:06)Paul schrieb:  Oft genug haben Gerichte entscheiden müssen, ob es eine Beleidigung war oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt. Jetzt soll das ein Mitarbeiter von Facebook und Co. entscheiden, der keine juristische Ausbildung hat. Die hoffe Facebook und Co wehren sich gegen das Gesetz.

Es geht aber bei dem Gesetz nicht um Beleidigung, Paul. Sie haben es in Ihrem Eingangsbeitrag doch selbst zitiert:

Zitat:Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sollen demnach "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen...
Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.


Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sind kommerzielle Unternehmen, die auch Juristen in ihrem Geschäftsbetrieb haben. Insofern wird sicher nicht die Putzfrau entscheiden, ob der Beitrag offenkundig strafbare Inhalte enthält. Es hat meiner persönlichen Ansicht nach auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn in Beiträgen Ethnien als Gesamtheit diskriminiert werden, oder wenn man zur Gewalt gegen Institutionen oder Menschen aufruft.



RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Paul - 02.07.2017

(01.07.2017, 10:56)Klartexter schrieb:  Es geht aber bei dem Gesetz nicht um Beleidigung, Paul. Sie haben es in Ihrem Eingangsbeitrag doch selbst zitiert:



Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sind kommerzielle Unternehmen, die auch Juristen in ihrem Geschäftsbetrieb haben. Insofern wird sicher nicht die Putzfrau entscheiden, ob der Beitrag offenkundig strafbare Inhalte enthält. Es hat meiner persönlichen Ansicht nach auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn in Beiträgen Ethnien als Gesamtheit diskriminiert werden, oder wenn man zur Gewalt gegen Institutionen oder Menschen aufruft.

Es geht mir nicht um die eindeutigen Fälle. Die haben doch Facebook und Co. auch noch vor dem Gesetz gelöscht oder irre ich mich da.  Für die weniger eindeutigen Fälle wird man eine juristische Ausbildung brauchen. Schließlich werden oft genug solche Fälle vor Gericht entschieden.
Nicht verraten  wurde wie das mit dem Bußgeld funktioniert. Wer legt fest ob die Unternehmen ihre Pflichten verletzt haben. Es wird ja oft genug vorkommen, dass die Unternehmen der Meinung sind, dass der Beitrag durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Klartexter - 02.07.2017

(02.07.2017, 09:33)Paul schrieb:  Es geht mir nicht um die eindeutigen Fälle. Die haben doch Facebook und Co. auch noch vor dem Gesetz gelöscht oder irre ich mich da.

Ja, irgendwann mal, aber eben nicht binnen 24 Stunden, wie es das neue Gesetz einfordert.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Ich_bins - 19.09.2019

Porno-Alarm im "Zoo der Minis"! Facebook sperrt Werbeanzeige 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schränkt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv ein.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - UglyWinner - 19.09.2019

(19.09.2019, 08:52)Ich_bins schrieb:  Porno-Alarm im "Zoo der Minis"! Facebook sperrt Werbeanzeige 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schränkt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv ein.

Welches Gesetz soll das denn sein. Den Begriff habe ich noch nie gehört.

Im übrigen, abgesehen von diesem Beitrag, ist die Meinungsfreiheit ind Deutschland das am stärksten eingeschränkte Grundrecht. Eigentlich existiert es gar nicht mehr.


RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - forest - 19.09.2019

(19.09.2019, 13:17)UglyWinner schrieb:  Welches Gesetz soll das denn sein. Den Begriff habe ich noch nie gehört.

Im übrigen, abgesehen von diesem Beitrag, ist die Meinungsfreiheit ind Deutschland das am stärksten eingeschränkte Grundrecht. Eigentlich existiert es gar nicht mehr.

lmgt4u:

Zitat:https://www.google.de/search?source=hp&ei=NlqDXeSkHcWFmwX5nqa4AQ&q=Netzwerkdurchsetzungsgesetz&oq=Netzwerkdurchsetzungsgesetz&gs_l=psy-ab.12..0l10.3003.3003..7968...0.0..0.117.117.0j1......0....2j1..gws-wiz.ZJGsxxlnZms&ved=0ahUKEwjkl6e62NzkAhXFwqYKHXmPCRcQ4dUDCAc