(03.05.2023, 12:45)Martin schrieb: Ach Klartexter, was soll denn das? Auch eine einstweilige Verfügung Bedarf einer Voraussetzung, nämlich eine "Gefährdung des zu sichernden Anspruchs oder eine besondere Dringlichkeit für eine sofortige Regelung.". Wenn keinerlei Anhaltspunkte gegeben gewesen wären, hätte das Gericht die einstweilige Verfügung abgelehnt.
Martin
Glauben Sie wirklich, dass ein versierter Anwalt diesen Eindruck nicht in seinem Antrag erzeugen kann, Martin? Das Gericht prüft nicht die Richtigkeit dieser Angaben, nur ihre Plausibilität und erlässt dann diese einstweilige Verfügung. Erst in der Hauptverhandlung wird dann geprüft, ob alles den Tatsachen entspricht. Mag schon sein, dass dann der eine oder andere Vorwurf nicht weiter erhoben werden darf, aber das interessiert dann keinen mehr.