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Corona und die Politik

(03.11.2021, 14:04)Anonymous schrieb:  Es gibt einen "vernünftigen Grund", vermutliuch sogar mehrere, der gegen eine Allgemeine Impfpflicht, also eine Impfpflicht für jeden, spricht.
Es ist nur unsere Verfassung, Art. 2
Das Infektionsschutzgesetz gibt lediglich eine Pflichtimpfung für bestimmte Berufsgruppen her.

Ein m.e. gute rechtliche Darstellung der "Pflichtimpfungs-Thematik"
gibt der folgende Link her:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/ 

Unfug 1. Ordnung, ähnlich mit Eichenlaub und Schwertern.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lässt den Eingriff zu!
Details erpare ich mir, der Empfänger ist und bleibt bestimmt uneinsichtig!

(Diese habe ich auf Zuruf parat!)

Das Masernschutzgesetz ist natürlich kein geeignetes Beispiel.

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(Art. 2 GG)
Nur einen Golfball ans Hirn  (?)   .. und schon kann alles im Eimer sein    Cry  scusi, diesen meine ich  Clown
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Hier noch Information zur Rechtssituation in Deutschland bezüglich Impflicht.

Quintessenz: Eine Impflicht ist möglich und auch mit dem GG vereinbar:

Zitat:[...] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[9] Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen).[2] 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben.

Wiedereinführung der Impfpflicht in Deutschland
Rechtsgrundlage für die Impfpflicht ist seit 2001 § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz, der die Einführung der Impfpflicht über eine einfache Rechtsverordnung vorsieht:

„(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht 

Eine Impflicht hat also nichts mit einer Diktatur zu tun, sondern ist eine mit dem Grundgesetz verträgliche und notwendige Maßnahme, die bei einer Pandemie angewendet werden könnte.

Martin
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(03.11.2021, 14:58)Martin schrieb:  Hier noch Information zur Rechtssituation in Deutschland bezüglich Impflicht.

Quintessenz: Eine Impflicht ist möglich und auch mit dem GG vereinbar:


Eine Impflicht hat also nichts mit einer Diktatur zu tun, sondern ist eine mit dem Grundgesetz verträgliche und notwendige Maßnahme, die bei einer Pandemie angewendet werden könnte.

Martin

Great minds think alike!
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(03.11.2021, 13:26)Martin schrieb:  Jeder in unserem Alter (50+) hat seine Narbe von der Pockenimpfung am Oberarm. Und nur durch die Pflicht konnte das gefährliche Virus faktisch ausgerottet werden.

Martin

Ob wohl auch jeder in unserem Alter die Nebenwirkungen dieser Impfung wie ich hatte? In meinem Fall war ich anschliessend über zwei Jahre in ständiger Lebensgefahr durch Krämpfe, was dazu geführt hat, dass meine Schwester und mein Bruder nicht mehr geimpft wurden. Wegen dieer lebensbedrohlichen Krampfanfälle habe ich auch sehr lange mit meinem Arzt gesprochen, bevor ich mich im Impfzentrum dann impfen ließ. Schon aus diesem Grund bin ich gegen eine Impfpflicht, auch wenn es das GG vielleicht einen entsprechenden Passus hat. Und nachdem seitens der Ärzteschaft heute in der Augsburger Allgemeine festgestellt wird, dass ein Ende der Pandemie in Sicht sei, dürfte eine Impfpflicht auch schon deshalb obsolet sein.

   
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(03.11.2021, 18:17)Klartexter schrieb:  Ob wohl auch jeder in unserem Alter die Nebenwirkungen dieser Impfung wie ich hatte? In meinem Fall war ich anschliessend über zwei Jahre in ständiger Lebensgefahr durch Krämpfe, was dazu geführt hat, dass meine Schwester und mein Bruder nicht mehr geimpft wurden. Wegen dieer lebensbedrohlichen Krampfanfälle habe ich auch sehr lange mit meinem Arzt gesprochen, bevor ich mich im Impfzentrum dann impfen ließ. Schon aus diesem Grund bin ich gegen eine Impfpflicht, auch wenn es das GG vielleicht einen entsprechenden Passus hat. Und nachdem seitens der Ärzteschaft heute in der Augsburger Allgemeine festgestellt wird, dass ein Ende der Pandemie in Sicht sei, dürfte eine Impfpflicht auch schon deshalb obsolet sein.

Die Pockenimpfung damals war heftig, auch ich musste zum Arzt und war zwei Wochen krank. Bei weitem nicht so schlimm wie bei Ihnen, aber deutlich heftiger als eine COVID-Impfung, die bei den meisten lediglich Müdigkeit und Schmerzen an der Einstichstelle zur Folge hat. Ein historischer Rückblick:

Gegen die Pockenimpfung ist die Coronaimpfung ein Klacks 

Die Pandemie wurde auch schon 2020 mit Erreichen des Frühjahres 2021 für beendet erklärt, das Ergebnis ist bekannt. Ich vertraue da meiner Bekannten, die Ärztin und Virologin ist, und das Virus für so mutationsfreudig hält, dass eine dauerhafte Therapie/Impfung nötig sein wird. Die einzige Hoffnung für eine dauerhafte Lösung, d. h. Ausrottung des Virus, sind Fortschritte in der Medizin.

Martin
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Nicht ganz korrekt - die hier zu lesenden Ausführungen zum Infektionsschutzgesetz und die Schlußfolgerungen.

In allen Auslegungen und auch im Gesetz selbst ist zu lesen (mit eigenen Worten):

... das BMG wird ermächtigt im Falle von Krankheiten mit klinische schweren Verläufen, Covid fällt wohl darunter, durch Rechtsverordnung festzulegen, daß bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben ...
...
Ein solcher Eingriff muß aber verhältnismäßig sein und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.

Masern wird in diesem Zusammenhang oft aufgeführt: die Pflicht gilt nur für Kinder und Personal das mit diesen zu tun hat.
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(03.11.2021, 18:44)Anonymous schrieb:  Nicht ganz korrekt - die hier zu lesenden Ausführungen zum Infektionsschutzgesetz und die Schlußfolgerungen.

In allen Auslegungen und auch im Gesetz selbst ist zu lesen (mit eigenen Worten):

... das BMG wird ermächtigt im Falle von Krankheiten mit klinische schweren Verläufen, Covid fällt wohl darunter, durch Rechtsverordnung festzulegen, daß bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben ...
...
Ein solcher Eingriff muß aber verhältnismäßig sein und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.

Masern wird in diesem Zusammenhang oft aufgeführt: die Pflicht gilt nur für Kinder und Personal das mit diesen zu tun hat.

Gibt es Bevölkerungsgruppen, die durch Corona nicht gefährdet sind? Auch Kinder "schaffen" es mitunter auf die Intensiv.

Martin
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(03.11.2021, 18:50)Martin schrieb:  Gibt es Bevölkerungsgruppen, die durch Corona nicht gefährdet sind? Auch Kinder "schaffen" es mitunter auf die Intensiv.

Martin

Und manche auch nicht mehr heraus.
Ingolstadt 8 Jahre
Belgien 12 Jahre
USA 10 Jahre
nur mal so was gleich beim Suchen aufploppt
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Zitat:Zahl der Neuinfektionen springt auf Höchststand

Die vierte Corona-Welle in Deutschland erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Zahl der gemeldeten neuen Fälle steigt auf einen Rekordwert. Unklar ist, wie sehr der Feiertag in Teilen Deutschlands am Montag die RKI-Statistik verzerrt. Auch die Zahl der Todesfälle steigt.

Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Zahl-der-Ne...07301.html 

Bin gespannt, wann der nächste Lockdown kommt.

Martin
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(03.11.2021, 18:50)Martin schrieb:  Gibt es Bevölkerungsgruppen, die durch Corona nicht gefährdet sind? Auch Kinder "schaffen" es mitunter auf die Intensiv.

Martin

Unter bedrohten Teilen der Bevölkerung versteht das Gesetz etwas anderes - nämlich die, die keine Möglichkeit haben auszuweichen und keine Alternative haben. Damit ist im wesentlichen medizinisches und Pflegepersonal im weitesten Sinne gemeint. Einer normalen Gefährdung unterliegen sie doch, sobald sie Ihr Bett verlassen.

Der Normalbürger hat die Möglichkeit sog. mildere Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn sie zugegebenermaßen umständlicher und teurer sein können.
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