23.08.2021, 14:27
(23.08.2021, 13:10)Martin schrieb: Bei Biontech sind rd. 60% der vollständig Geimpften vor einer erneuten Ansteckung sicher und rd. 90% vor einer Erkrankung mit schwerem Verlauf. Also dürfen zumindest 40% der vollständig Geimpften als Überträger gelten.
PS: Hat ein Geimpfter mehrfachen Kontakt zu Virenträgern, steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung. Gemäß Produktformel sind es bei zwei Begegnungen schon 0,6 x 0,6 = 0,36 ~ 36% Schutz; 100% - 36% = 74% Ansteckungswahrscheinlichkeit. Dieser Faktor wurde m. E. bisher auch gar nicht in die Betrachtung aufgenommen.
Martin
Ganz so einfach ist die Wahrscheinlichkeitsrechnung auch nicht, denn bei jeder Begegnung würde sich das Virus jeweils in 4 von 10 Fällen durchsetzen. Also hat man immer wieder von Neuem die 6 von 10 Chance.
Somit ganz grob. Ein geimpfter steckt sich in weniger als der Hälfte der Fälle an und ist danach kürzer selbst ansteckend.
Dazu ist danach die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung sehr gering.
Da wirds dann in der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtentzugs schon schwer wenn weiter ein paar Grundregeln beachtet werden.