16.06.2020, 21:52
Steuer-Wahnsinn. Ein befreundeter Bauunternehmer hat mir eben sein Leid geklagt. Diese Steuerermäßigungen bringen mehr Aufwand als Vorteile. Weil: Der Steuersatz ist abhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der Leistungsvollendung. Wer sich jetzt sein Haus mit einer Fertigstellung in 2021 bauen lässt, bezahlt auch weiterhin 19% für die Rechnungen in 2020, weil das Haus erst 2021 fertig ist. Wessen Haus in 2020 fertig wird, darf sich über 15% freuen. Wie mit bereits geleisteten Abschlagszahlungen zu verfahren ist, ist ungeklärt. D.h. je nach Gewerbe, Lieferzeiten bzw. Fertigstellungszeiten darf man demnächst mit bis zu 4 unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen jonglieren. Ähnlich kann es auch Privatleute treffen. Wer jetzt ein Auto kauft, das erst 2021 geliefert werden kann, bezahlt 19%.
Martin
Martin