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Israel:Soldat Azaria wegen Totschlags verurteilt
#51

(06.01.2017, 13:09)_solon_ schrieb:  Zur Beherzigung:

Tue Gutes und rede nicht darüber 

Mei solon,


vielleicht kann man durch solche Hinweise, auch mal andere Menschen überzeugen, wenigstens einmal Gutes zu tun. Aber, dass das nicht in Ihren Kopf rein will, wundert mich auch nicht sonderlich. No

Wie Sie wohl feststellen können/konnten, habe ich Ihren Wink mit dem Zaunpfahl, sehr wohl verstanden! Hammer
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#52

(06.01.2017, 13:00)Martin schrieb:  Nachdem hier inflationär mit Begrifflichkeiten wie "Kriegsgefangener" und "Kriegsrecht" hantiert wird, würde es mich doch brennend interessieren, inwieweit ein Terrorist, der weder Kombattant noch unbewaffneter Nichtkombattant ist, durch die Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung o. ä. geschützt wäre? Er ist definitiv kein Kriegsgefangener, da dies einen der vorgenannten Status voraussetzt. Nur mal so rein rechtlich gesehen, ohne den moralischen Zeigefinger in den Wind zu halten, das beherrschen andere hier sicher besser...

Martin

Hehe....so wird eine Wurst draus!
Der noch nicht tote Attentäter war einer abgeworfenen Bombe gleich solange scharf, wie er lebte.
Wer seine Mission mit dem eigenen Tod abzuschließen gedenkt......ist das noch menschlich?
Damit träte die Frage auf:
Ist der Einsatz des Lebens des Gotteskriegers allein schon geeignet, ihn als Gegenstand, also als Waffe, zu kathegorisieren? Eine Waffe kann ja nicht den Status eines Kriegsgefangenen erlangen, kann also auch keine diesbezügliche Behandlung erwarten. Mit der Erfindung der menschlichen Bombe sollte sich die islamische Gemeinschaft keinen Gefallen getan haben. Daraus sollte man jedem dieser "Imame" konkret einen Vorwurf machen.
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#53

(06.01.2017, 13:00)Martin schrieb:  Nachdem hier inflationär mit Begrifflichkeiten wie "Kriegsgefangener" und "Kriegsrecht" hantiert wird, würde es mich doch brennend interessieren, inwieweit ein Terrorist, der weder Kombattant noch unbewaffneter Nichtkombattant ist, durch die Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung o. ä. geschützt wäre? Er ist definitiv kein Kriegsgefangener, da dies einen der vorgenannten Status voraussetzt. Nur mal so rein rechtlich gesehen, ohne den moralischen Zeigefinger in den Wind zu halten, das beherrschen andere hier sicher besser...

Martin

'Wenn Sie schon stets Rechtsgrundlagen einfordern und hier auf die mangelnde Gültigkeit von Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung pochen, dann nennen Sie doch einfach mal diejenige, die es erlaubt, einen kampfunfähigen Attentäter von dem keine Gefahr mehr ausgeht vor Ort durch Kopfschuss zu liquidieren.

Sie werden keine anführen können. Es gibt sie schlicht nicht. In Israel zumindest nicht, weshalb Azaria eben auch verurteilt wurde.

Sie können das drehen und wenden Sie wollen. Nur Leute mit extremen Hassempfinden argumentieren so wie Sie und buchsky.
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#54

(06.01.2017, 13:26)bbuchsky schrieb:  Hehe....so wird eine Wurst draus!
Der noch nicht tote Attentäter war einer abgeworfenen Bombe gleich solange scharf, wie er lebte.
Wer seine Mission mit dem eigenen Tod abzuschließen gedenkt......ist das noch menschlich?
Damit träte die Frage auf:
Ist der Einsatz des Lebens des Gotteskriegers allein schon geeignet, ihn als Gegenstand, also als Waffe, zu kathegorisieren? Eine Waffe kann ja nicht den Status eines Kriegsgefangenen erlangen, kann also auch keine diesbezügliche Behandlung erwarten. Mit der Erfindung der menschlichen Bombe sollte sich die islamische Gemeinschaft keinen Gefallen getan haben. Daraus sollte man jedem dieser "Imame" konkret einen Vorwurf machen.



Wie sehr kann man sich eigentlich argumentativ verbiegen nur um bei seinen kruden Ideen bleiben zu können?

Die Menschenwürde ist nicht absprechbar, wie Du vllt. schon mal gewusst - inzwischen aber offenbar vergessen hast.
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#55

(06.01.2017, 14:28)Sophie schrieb:  'Wenn Sie schon stets Rechtsgrundlagen einfordern und hier auf die mangelnde Gültigkeit von Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung pochen, dann nennen Sie doch einfach mal diejenige, die es erlaubt, einen kampfunfähigen Attentäter von dem keine Gefahr mehr ausgeht vor Ort durch Kopfschuss zu liquidieren.

Sie werden keine anführen können. Es gibt sie schlicht nicht. In Israel zumindest nicht, weshalb Azaria eben auch verurteilt wurde.

Sie können das drehen und wenden Sie wollen. Nur Leute mit extremen Hassempfinden argumentieren so wie Sie und buchsky.


Dem will ich voll und ganz zustimmen,


immer nur die Anderen, sind die Bösen! At
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#56

(06.01.2017, 14:28)Sophie schrieb:  Sie werden keine anführen können. Es gibt sie schlicht nicht. 

Aber ja doch!  Bei den Vordenkern dieses Users gab es den sog. Kommissarbefehl, der die Liquidation von Kriegsgefangenen einer bestimmten Provenienz sogar einforderte.
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#57

(06.01.2017, 15:00)Athineos schrieb:  Aber ja doch!  Bei den Vordenker dieses Users gab es den sog. Kommissarbefehl, der die Liquidation von Kriegsgefangenen einer bestimmten Provenienz sogar einforderte.

Wenn man fälschlicherweise mit internationalem Recht argumentiert, sollte man einfach zugeben können, dass man falsch lag. Der Attentäter war kein Kriegsgefangener, Punktum.

Martin
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#58

(06.01.2017, 15:06)Martin schrieb:  Wenn man fälschlicherweise mit internationalem Recht argumentiert, sollte man einfach zugeben können, dass man falsch lag. Der Attentäter war kein Kriegsgefangener, Punktum.

Martin

Das spricht der juristische Fachmann! Vielen Dank dafür, dass Sie uns an Ihrem exquisiten Fachwissen teilnehmen lassen, Herr Dr. utriusque iuris.Und ich dachte bis jetzt, Sie seien irgend so ein Computerfuzzy .....Verzeihen Sie mir noch einmal?
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#59

(06.01.2017, 15:18)Athineos schrieb:  Das spricht der juristische Fachmann! Vielen Dank dafür, dass Sie uns an Ihrem exquisiten Fachwissen teilnehmen lassen, Herr Dr. utriusque iuris. Und ich dachte bis jetzt, Sie seien irgend so ein Computerfuzzy .....Verzeihen Sie mir noch einmal?

Tja, ich habe vernünftige und inhaltlich korrekte Sachargumente geliefert, Sie haben leider nur wieder eine Schubkarre voller Dreck anzubieten...  Tongue

Martin
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#60

(06.01.2017, 15:23)Martin schrieb:  Tja, ich habe vernünftige und inhaltlich korrekte Sachargumente geliefert, .....

Ich fürchte langsam, Sie meinen das Ernst!
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