26.10.2021, 18:02
(26.10.2021, 14:07)Klartexter schrieb: Ehrlich gesagt werde ich weder aus dem Eingangs- noch aus dem Folgebeitrag schlau, es ist für mich auch nicht erkennbar, wo das Problem - so es überhaupt eines gibt - zu orten ist. Ich weiß auch nicht, ob eine unter Betreuung stehende Person überhaupt noch eine Vollmacht geben kann oder darf, ansonsten sollte es eigentlich bei Menschen unseres Alters bekannt sein, dass man frühzeitig Vorsorge treffen sollte für Fälle, bei denen man unter Umständen nicht mehr klar sagen kann, was man will.
Kommt drauf an. Es hängt m.e. davon ab, ob der Betreute noch geschäftsfähig ist. Des weiteren hängt es davon ab ob der Betreute Verträge ohne oder nur mit dem Betreuer abschliessen kann. Letztendlich hängt alles vom Betreuungsumfang ab. Daß ein Betreuter eine Generalvollmacht rechtswirksam erstellen kann ist einsichtbaren Gründen unvorstellbar.
Ja - die Wichtigkeit einer Vollmacht, besser noch einer Generalvollmacht + Patientenverfügung, natürlich mit Notar, ist bis auf wenige Ausnahmen allgemein bekannt.
Zitat:Lass niemals jemand wissen, was du denkst! (Der Pate)