05.09.2017, 09:30
(05.09.2017, 09:14)PuK schrieb: Du hast es noch nicht verstanden. Die FSM will gar nichts. Außer Gleichbehandlung. => Alle anderen sollen auch gar nichts kriegen.
Art. 4 GG schützt nicht irgendwelche dämlichen Blechschilder, die am Ortseingang rumstehen. Der Artikel soll Gläubige davor schützen, staatlicherseits ins KZ verfrachtet und umgebracht zu werden. Wenn aber ein Autofahrer in eine Ortschaft kommt, und just in diesem Moment ein dringendes Bedürfnis nach Religion verspürt, dann kann man ihm ja wohl zumuten, sich am Kirchturm zu orientieren, dorthin zu fahren und an der Türe des Gotteshauses nachzusehen, wann dort Gottesdienste stattfinden. Die Verschilderung der Landschaft ist komplett überflüssig.
Und natürlich kommt sie damit vor keinem deutschen Gericht durch. Darum geht es aber auch gar nicht. Es geht um Bewusstseinsweiterung. Das Bewusstsein der Noch-Gläubigen muss um die Tatsache erweitert werden, dass es auch ohne Glauben geht. Also quasi eine Bewusstseinserweiterung Zug um Zug mit einer Bewusstseinseinschränkung, die aber wiederum letztlich das Bewusstsein erweitert.
Kompliziert, ich weiß.
Über die Notwendigkeit Berechtigung der Schilder ließe sich gut debattieren. Erstens könnten Muslime und andere Religionsgemeinschaften beanspruchen auch solche Schilder aufstellen zu dürfen. Zweitens ist in der Tat die Frage, ob es diese Hinweistafeln heutzutage noch braucht.
Die Behauptung einer Weltanschauungsgemeinschaft ist allerdings der falsche Weg und genau - es geht nicht nur um die Schilder sondern um die vermeintliche Bewusstseinserweiterung. Obwohl - glaube ich nicht mal. Es geht um Verarsche, die nun auf die Spitze getrieben werden soll.
Wenn es ernst gemeint ist, so bestätigt das meine Meinung, dass die, die zwanghaft das Bewusstsein von anderen erweitern wollen, genau so faschistoid agieren wie die Religionen selbst.