26.10.2021, 21:28
Es geht darum, dass, wenn man einen Betreuer braucht, keine wildfremde Person vom Gericht gestellt wird, sondern eine Person des Vertrauens die man kennt, richtig?
Hat das Gericht auch Entscheidungsrecht, wenn man verheiratet ist? Oder ist der jeweilige Ehepartner dann „automatisch“ als Betreuer bevorzugt berechtigt?
Das Thema ist interessant, danke für den Hinweis.
Martin
Hat das Gericht auch Entscheidungsrecht, wenn man verheiratet ist? Oder ist der jeweilige Ehepartner dann „automatisch“ als Betreuer bevorzugt berechtigt?
Das Thema ist interessant, danke für den Hinweis.
Martin