30.12.2021, 15:04
(30.12.2021, 13:41)Klartexter schrieb: Gericht kippt Regel: 2G gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern
Wieder so eine Regel ohne jeden Sinn, vermutlich wird Herr Montgomery jetzt wieder von kleinen Richterlein schwurbeln. Aber was macht eine Regelung für Sinn, wenn sie nur wenige Handelsbereiche wirklich trifft? Supermärkte, Drogerien, Schuhgeschäfte, Baumärkte, Blumenläden, Zeitungsläden - alle sind von der 2G-Regel nicht betroffen. Aber in all diesen Läden gilt Abstandspflicht und Maskenpflicht genauso wie in den Läden, die unter 2G fallen. Wie ein Leerbriefschreiber richtig festgestellt hat ist die 2G-Regel ein erfolgreiches Konjunkturprogramm für Amazon, der örtliche Handel bleibt auf der Strecke.
In Deutschland wird nach Stärke der jeweiligen Lobby entschieden. Anders kann man das nicht mehr erklären. Verlage und große Ketten haben ein anderes Gewicht als einzelne Kaufleute.
Martin