03.12.2021, 09:48
(03.12.2021, 09:38)Bogdan III schrieb: Bürger aus der EU und Drittstaaten brauchen eine Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Nein, das stimmt so nicht, Bogdan. Aus Ihrem Link ist das auch klar ersichtlich:
Zitat:Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten.
Pflegefachkräfte mit anderen Staatsangehörigkeiten – den sogenannten Drittstaaten – benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Ich habe mal die entsprechenden Stellen rot hervorgehoben.