18.11.2021, 14:04
(18.11.2021, 13:50)Kreti u. Plethi schrieb: Ein kleiner aber eminent wichtiger Unterschied ist da vorhanden, die körperliche Unversehrtheit.
Ein Spritze ist medizinisch juristisch eine Operation, also ein Durchdringen der Haut und darf ohne Zustimmung nur in Ausnahmen gemacht werden.
Wie etwa Patient nicht zu Äußerungen fähig und lebensrettende Maßnahme.
Da ist der Sicherheitsgurt weit entfernt davon und Impfen um einiges schwerer durchsetzbar.
Jetzt hast aber zu schnell Schlüsse gezogen, steht nicht zur Debatte.
1. ich hatte den Gesetzgebungsvorgang geschildert, der zur allg. Impfpflicht gegen eine Coronaerkrankung führen soll.
2. Martin möchte nun von mir wissen, weshalb die allg. Masernschutzimpfung durchgesetzt werden konnte
und bei C. gäbe es Schwierigkeiten. - Der Antwort, wenn ich je eine finde bin ich noch nicht "beigetreten." (Begründung genannt)
3. ich möchte von Martin im Gegenzug wissen, wie die Anschnallpflicht gesetzlich zustande kam, begründet wird.