18.11.2021, 13:50
(18.11.2021, 13:27)nomoi III schrieb: Ich habe Ihnen lediglich den schwierigen Gesetzgebungsvorgang geschildert.
Aber vllt. suche ich den Fehler.
Rennen beginnt für Sie jetzt.
Ich starte erst nach dem seltenen Aperitif an einem Werktag, diesen aus besonderem Grund.
Und wenn Sie mir früher schreiben, wie selbiges mal die Gurtpflicht zustande kam, haben Sie gewonnen.
Ein kleiner aber eminent wichtiger Unterschied ist da vorhanden, die körperliche Unversehrtheit.
Ein Spritze ist medizinisch juristisch eine Operation, also ein Durchdringen der Haut und darf ohne Zustimmung nur in Ausnahmen gemacht werden.
Wie etwa Patient nicht zu Äußerungen fähig und lebensrettende Maßnahme.
Da ist der Sicherheitsgurt weit entfernt davon und Impfen um einiges schwerer durchsetzbar.