18.11.2021, 13:04
(18.11.2021, 09:52)nomoi III schrieb:
Weil es in D. für eine verpflichtende Impfung sehr enge rechtliche Grenzen gibt.
Das Infektionsschutzgesetz (von 2001) zeigt diese auf = § 20, Abs. 6 und sagt "für bedrohte Teile der Bevölkerung."
Die Pflicht muss BT und BR gemeinsam beschließen.
Als Hürde der Verhältnismäßigkeit "dient" das GG Art. 2 = „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"
und gleichzeitig "Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
Damit bringe ich nicht zum Ausdruck, dass ich diese Verpflichtung nicht auch begrüßen würde.
Bei Masern gibt es eine Impfpflicht, bei COVID-19 als globale Pandemie nicht - finde den Fehler!
Martin