03.11.2021, 18:44
Nicht ganz korrekt - die hier zu lesenden Ausführungen zum Infektionsschutzgesetz und die Schlußfolgerungen.
In allen Auslegungen und auch im Gesetz selbst ist zu lesen (mit eigenen Worten):
... das BMG wird ermächtigt im Falle von Krankheiten mit klinische schweren Verläufen, Covid fällt wohl darunter, durch Rechtsverordnung festzulegen, daß bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben ...
...
Ein solcher Eingriff muß aber verhältnismäßig sein und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.
Masern wird in diesem Zusammenhang oft aufgeführt: die Pflicht gilt nur für Kinder und Personal das mit diesen zu tun hat.
In allen Auslegungen und auch im Gesetz selbst ist zu lesen (mit eigenen Worten):
... das BMG wird ermächtigt im Falle von Krankheiten mit klinische schweren Verläufen, Covid fällt wohl darunter, durch Rechtsverordnung festzulegen, daß bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben ...
...
Ein solcher Eingriff muß aber verhältnismäßig sein und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.
Masern wird in diesem Zusammenhang oft aufgeführt: die Pflicht gilt nur für Kinder und Personal das mit diesen zu tun hat.