04.04.2021, 09:29
Nur mal etwas ins Detail geguckt, was der "Raf" so hinschmiert
und Martin beklatscht!
Zur Änderung des Grundgesetzes wird ausdrücklich ein Bundesgesetz beschlossen, das nur mit den Stimmen von zwei Dritteln
der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates zustande kommt.
KAUM JEMAND, das sind seiner idiotischen Behauptung nach die o.a. Mitglieder ....
Diese haben den Art. 23 im GG festgeschrieben.
und Martin beklatscht!
Zitat:... durch die Hintertür an der Absicht der Gründungsväter vorbei eingeführten Rechts-anmaßenden supra-nationalen Bundesstaat der von kaum jemandem gewollten Vereinigten Staaten von Europa.
....Dr. Rafael Korenzecher
Zur Änderung des Grundgesetzes wird ausdrücklich ein Bundesgesetz beschlossen, das nur mit den Stimmen von zwei Dritteln
der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates zustande kommt.
KAUM JEMAND, das sind seiner idiotischen Behauptung nach die o.a. Mitglieder ....
Diese haben den Art. 23 im GG festgeschrieben.
Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.