25.03.2021, 11:24
(25.03.2021, 10:39)Kreti u. Plethi schrieb: Hm, dann sind Sie also für Gier und Korruption?
Oder .....
Und eine vorsätzliche Straftat wird grundsätzlich höher bestraft!
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft,