10.02.2021, 20:29
(10.02.2021, 19:40)Martin schrieb: Nein, ein Ausnahmezustand mit zentral konzentrierten Kompetenzen reicht völlig aus.
Man stelle sich vor, so etwas wie die mittelalterliche Pest würde über uns kommen und dann wird erstmal zwei Monate in Brüssel ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt.
Gehts eigentlich noch? Es geht hier um MENSCHENLEBEN, zefix.
Martin
Den Ausnahmezustand kennt man vermutlich in den Ländern die Sie immer noch nicht nennen wollen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist dieser nicht im Grundgesetz verankert.
Dafür haben wir die Notstandsgesetze. Diese unterscheiden den äußeren Notstand - "der Feind steht vor der Tür"
und den inneren Notstand.
Der wird erkannt bei Naturkatastrophen, beim Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
So weit sind wir im Augenblick nicht *.. luja *