13.01.2021, 12:18
Zitat:Bundesregierung änderte klammheimlich Bedingungen für Corona-Hilfen
[...] Doch die Zweifel, ob die Bundesregierung ihre Versprechen einhalten kann, werden immer größer. Wie das "Handelsblatt" zuerst berichtete wurden mehrmals klammheimlich die Bedingung zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II geändert - zum Nachteil vieler Unternehmen. Der Grund ist das EU-Beilhilferecht, das die Minister bei ihren Ankündigungen wohl nicht ausreichend mitgedacht hatten. Zwar einigte sich der Bund Ende November mit Brüssel. Doch es wurden Änderungen nötig.
Seit Anfang Dezember steht nun unter Punkt 4.16 im Kleingedruckten, die Überbrückungshilfe sei ein „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“. Ein Unternehmen braucht also ungedeckte Fixkosten, muss also einen Verlust gemacht haben, um die Überbrückungshilfe zu erhalten. Altmaier und Scholz hatten stets den Eindruck erweckt, als sei nur der Umsatz die Bemessungsgröße für die Erstattung - nicht dass der Staat nur im Falle von Verlusten einspringt.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/n...89462.html
Fettung durch mich. Das ist insbesondere für den Einzelhandel bitter, bei dem der Anteil der variablen Kosten den Löwenanteil ausmacht.
Martin