11.01.2021, 16:22
(11.01.2021, 16:01)Martin schrieb: Die Handydaten sind aber immer personenbezogene Daten, die selbst die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss bei den Netzbetreibern anfragen darf!
Selbst um die vermuteten Bewegungsdaten zu konsolidieren, müsste man zuerst die Einzeldaten haben. Alle. Und eine Abfrage, welche Handynummer X in einem Zeitraum Y sich mehr als Z Kilometer bewegt hat, ist technisch ein Klacks. Dafür wären dann doch wieder schnell Ressourcen verfügbar, jede Wette.
Martin
Klar wäre technisch möglich, aber warum sollte man es tun?
Es ist wie mit einem Brotmesser, man kann damit Brot schneiden oder anderen Unsinn anstellen, nur wegen der bloßen Möglichkeit würde ja niemand darauf verzichten.
Ich weiß gar nicht warum unserem Staat, vor allem in seiner jetzigen Verfassung immer solche Dinge unterstellt oder befürchtet werden.
Die meisten die das zur Zeit tun würden sich gewaltig wundern wie sich das darstellt ,wenn in manchen Teilen deren Präferenzen am Ruder wären.
Richterlicher Beschluss ausnahmslos für solche Massenbewegungen und gut ist.