25.11.2020, 18:37
Zitat:Maskenpflicht auch auf Parkplätzen, in vielen Geschäften höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter
Offenbar liegt die erste Einigung zwischen Bund und Ländern vor. Sie betrifft den Groß- und Einzelhandel. Diese bleiben zwar grundsätzlich geöffnet, allerdings werde die Maskenpflicht erweitert und gelte künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen, berichtet der "Tagesspiegel". In Infektionshotspots soll gelten, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften mit einer größeren Verkaufsfläche, soll höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche erlaubt sein, wie mehrere Medien berichten. Die meisten Discounter und Supermärkte haben eine Verkaufsfläche, die größer als 800 qm ist.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/16-14-Maske...26512.html
Anstatt inzwischen jeden Platz in der Öffentlichkeit zu beschreiben, wäre es sinnvoll, eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum anzuordnen und nur die Plätze zu benennen, die davon befreit sind (z. B. im Wald oder bei der Feldarbeit für Landwirte).
Martin