13.11.2020, 10:24
(12.11.2020, 20:24)nomoi III schrieb: Die Überschrift der AA ist doch irreführend!
Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports
nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden.
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele Studios die Öffnung nur für die o.a Sportler leisten,
bzw. sich Familien die Kosten leisten, ein komplettes Studio zu mieten.
Tja, diesem Unsinn machte die Staatsregierung schnell ein Ende.
Zitat:"Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen.
AA
Ein Schuss in die Knie des VGH bzw. der Sportstudios.
Oder war es eine gewollte Steilvorlage für die Staatsregierung, die blitzschnell aufgegriffen wurde?